Einspruchsfrist versäumt

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
lapaloma
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 15.11.2009, 14:48
Software: RA-Micro

#1

17.11.2009, 11:17

Hallöchen.

Ich habe ein Problem. Wir haben eine heute Mitteilung bekommen, dass wir einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu spät eingelegt haben. Ich bin aus allen Wolken gefallen. Hintergrund ist der. Fristablauf war wohl am 05.11.. Den Bescheid hat uns der Mandant am 03.11. gefaxt, aber leider ohne KOpie der POstzustellungsurkunde, sodass wir die genaue Zustellung auch nicht nachvollziehen konnten. Am 04.11. kurz vor Feierabend hab ich vom Chef die POst bekommen, wo auch die neue Sache oben drauf lag. Aber nur mit den Worten, die Sachen, wo Fristen notiert werden müssen, habe ich nach oben gepackt. Ich musste dann noch eine eilige Sache fertig machen und denn war Feierabend. Am nächsten Morgen hab ich gleich mit der POst angefangen, also auch mit den Fristsachen. Mittags wurde der Einspruch dann bereits rausgeschickt, aber leider doch zu spät. Chef kommt heute Mittag hoffentlich vom Termin wieder und wird die Post durchsehen. Dann wird es ein Donnerwetter geben. Wie komm ich da nun wieder raus? Im Moment hält er irgendwie eh nicht so viel von mir. Würd mich gar am liebst hier weg beamen. :(
Benutzeravatar
gabrielle
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1051
Registriert: 19.11.2008, 15:27
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#2

17.11.2009, 12:26

Probiert es mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Ob die Begründung ausreicht, dass aufgrund eines Büroversehens es verabsäumt wurde, die Frist zu notieren, ist zwar zweifelhaft, da der Anwalt selbst für die Fristen verantwortlich ist.
Benutzeravatar
doxy123
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 276
Registriert: 15.06.2007, 16:11
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: zwischen Heidelberg und Heilbronn
Kontaktdaten:

#3

17.11.2009, 12:59

Ich würde auch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versuchen. Die Frist ist 2 Wochen ab Kenntnisnahme des Fehlers. Vielleicht mit der Begrüdung "Irrtum oder Versehen einer erfahrenen und sonst verlässlichen Kanzleikraft".

Viel Glück!
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.

[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
Micsi11
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 434
Registriert: 10.11.2008, 17:22
Wohnort: zwischen Stuttgart und Ulm

#4

17.11.2009, 13:04

Bist du dir mit Frist von 2 Wochen sicher? In Strafsachen beträgt diese nur 1 Woche. Bußgeldverfahren werden analog Strafverfahren behandelt, also nur 1 Woche Frist zur Wiedereinsetzung.
Benutzeravatar
Tölpel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 556
Registriert: 18.07.2008, 15:06

#5

17.11.2009, 13:13

Brauchst Dir keine Sorgen zu machen. In Bußgeld- und Strafsachen bekommt man problemlos Wiedereinsetzung gewährt, wenn Anwaltsverschulden vorliegt. Dein Chef soll also die Schuld auf sich nehmen. Antragsfrist 14 Tage ab Kenntnis der Fristversäumung.
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#6

17.11.2009, 13:34

Abigail hat geschrieben:Brauchst Dir keine Sorgen zu machen. In Bußgeld- und Strafsachen bekommt man problemlos Wiedereinsetzung gewährt, wenn Anwaltsverschulden vorliegt. Dein Chef soll also die Schuld auf sich nehmen. Antragsfrist 14 Tage ab Kenntnis der Fristversäumung.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird in Zivilsachen lediglich gewährt, wenn kein Anwaltsverschulden vorliegt! Es muss nachgewiesen werden, wie schon beschrieben, dass der Fehler bei der sonst immer zuverlässigen Reno liegt.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Benutzeravatar
Tölpel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 556
Registriert: 18.07.2008, 15:06

#7

17.11.2009, 13:42

anja676 hat geschrieben:
Abigail hat geschrieben:Brauchst Dir keine Sorgen zu machen. In Bußgeld- und Strafsachen bekommt man problemlos Wiedereinsetzung gewährt, wenn Anwaltsverschulden vorliegt. Dein Chef soll also die Schuld auf sich nehmen. Antragsfrist 14 Tage ab Kenntnis der Fristversäumung.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird in Zivilsachen lediglich gewährt, wenn kein Anwaltsverschulden vorliegt! Es muss nachgewiesen werden, wie schon beschrieben, dass der Fehler bei der sonst immer zuverlässigen Reno liegt.
Stimmt! Für Bußgeld- und Strafsachen gilt das aber nicht.
aculita
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 869
Registriert: 01.10.2009, 10:28
Software: Andere
Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts

#8

17.11.2009, 15:36

Dumm ist nur, daß lapaloma eh grad Streß mit ihrem Chef hat - und wenn der dann noch die Schuld auf sich nehmen soll...

Aber mal 'ne Verständnisfrage:
Fristablauf war wohl am 05.11 ... Am 04.11. kurz vor Feierabend hab ich vom Chef die POst bekommen, wo auch die neue Sache oben drauf lag. ... Am nächsten Morgen hab ich gleich mit der POst angefangen, also auch mit den Fristsachen. Mittags wurde der Einspruch dann bereits rausgeschickt, aber leider doch zu spät
Nach dieser Beschreibung wurde der Einspruch doch am 05.11. gefaxt. War dann Fristablauf nicht der 04., wenn der 05. zu spät war?
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
Benutzeravatar
Tölpel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 556
Registriert: 18.07.2008, 15:06

#9

17.11.2009, 15:51

[quote="aculita"]Dumm ist nur, daß lapaloma eh grad Streß mit ihrem Chef hat - und wenn der dann noch die Schuld auf sich nehmen soll...

Er soll nicht nur die Schuld auf sich nehmen - er ist schuld. Ich muss jetzt leider gehen. Morgen kann ich euch ein Wiedereinsetzungsgesuch entwerfen. Vielleicht kann lapaloma damit ja sogar bei Ihrem Chef punkten.
gkutes

#10

17.11.2009, 16:38

Dumm ist nur, daß lapaloma eh grad Streß mit ihrem Chef hat -
das konnte ich irgendwie nicht rauslesen.

Wer hat denn das Fax entgegen genommen? Wohl eher nicht der RA. Es ist auch Pflicht der Fachangestellten, die Faxe auf Fristen abzuchecken. Und wenn ich weiß, da ist ne Frist, aber nicht, wann Zustellung war, dann muss ich eben bei Mdt nachfragen.

Sind also beide schuld an dem Schlamassel. Aber Wiedereinsetzung scheint ja kein Problem zu sein
Antworten