Huhu,
ich habe mal ne Frage, hoffe ihr könnt uns helfen?
Also folgender Sachverhalt:
Ein Mdt. mietet eine Wohnung mit Einbauküche, jetzt geht nach 4 Jahren die Spülmaschine kaputt und der Vm meint er (also der Mdt.) soll die Repartur zahen oder eine neue kaufen?
Muss die Reparatur nicht der Vm zahlen?
Wenn im Mietvertrag nichts bezüglich der Küche (Spülmaschine) festgehalten ist, nur das sie mitvermietet wird, mehr nicht?
Habt ihr evtl auch Vorschriften?
Danke schon mal im voraus
Mietsache, Spülmaschine kaputt, wer zahlt?
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Liebe Grüße
Bärchi
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sehe ich auch so, daß das auf Rechtsberatung rausläuft, deshalb
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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