sofortige Beschwerde - welche Frist danach?

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Suza
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#1

03.11.2009, 11:14

Hallo!

Haben sofortige Beschwerde gegen die Kostentragung der Gegenseite eingelegt.

Jetzt wurde die sofortige Beschwerde vom Gericht zurückgewiesen....

Welchen Rechtsmittel kann ich nunmehr einlegen???

Rechtsbeschwerde oder Erinnerung???
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jojo
...ist hier unabkömmlich !
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#2

03.11.2009, 11:25

Hatten wir doch neulich erst ?

:suche
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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Suza
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#3

03.11.2009, 11:26

echt?? Wo?? Hab im Forum gesucht und nichts gefunden :-(
Suza
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#4

03.11.2009, 14:27

Kann mir jemand helfen????
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