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marlix
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#1
03.11.2009, 10:56
Hallöchen, ich bin brandneu im Forum und kenn mich noch nicht so aus
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Trotzdem versuche ich es mal in diesem Forumthema, denn ich brauche ganz ganz ganz dringend Hilfe. Ich soll eine Klage fertig tippen und das zuständige Gericht fehlt. Also soll ich das heraus bekommen und es eingefügt haben, wenn meine Chefin heute kurz vor Feieraben unterschreiben will. Nur, ich hab keinen Plan
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Es geht um eine Klage auf Beseitigungskosten für einen Vermieter für die Beseitigung von Schimmelschäden. Da kamen mehr als 15.000,00 € zusammen. Ist hierfür nach § 23 GVG unabhängig vom Streitwert das AG zuständig? Kann mir jemand helfen?
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Re1108
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#2
03.11.2009, 12:01
Für Streitigkeiten über Mietrecht bzgl. Wohnraum ist immer ausschließlich das AG zuständig in dessen Bezirk sich die entsprechende Wohnung befindet.
Nur bei Mietrecht über Gewerberaum kommt es auf den Streitwert an.
Ja, § 23 II a GVG i. V. m. § 29 a ZPO
Zuletzt geändert von
Re1108 am 03.11.2009, 14:08, insgesamt 1-mal geändert.
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sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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#3
03.11.2009, 12:52
Ich stimme Re1108 zu!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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marlix
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#4
03.11.2009, 13:10
Super, danke das ging ja schnell. ich werde mich demnächst mehr einbringen, vielleicht kann ich ja auch mal helfen. Danke nochmals