Beschwerde gegen einen die PKH abweisenden Beschluss

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Prue
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#1

02.11.2009, 17:37

Hallöchen,

ich habe einen die PKH abweisenden Beschluss bekommen in einer Familiensache. Ich weiß, dass ich innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen muss und dies nach dem neuen FamFG beim Amtsgericht. Und wie ist das jetzt mit der Begründung? Muss ich die Bescherde beim AG direkt begründen oder nachher beim OLG? Da gibt es doch irgendwas Neues seit dem FamFG :(
Micsi11
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#2

02.11.2009, 17:47

Ne, du machst am Besten gleich beides in einem an AG.
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D@ni
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#3

09.11.2009, 13:11

würde ich auch sagen. mach ich auch immer direkt
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