Zwangsabmeldung des Sohnes
Hallo, der Sohn unserer Mandantin ist ausgezogen, hält sich nicht in ihrer Wohnung auf. Die Mandantin ist zum Einwohnermeldeamt, wollte diesen Zwangsabmelden, dort wurde ihr mitgeteilt, dass dies so ohne weiteres nicht möglich sein soll. Problem der Mandantin ist, dass sie ohne keinen Anspruch auf Wohngeld hat, solange der Sohn in der Wohnung gemeldet ist. Zum Sohn besteht kein Kontakt. Hat jemand eine Idee, wie die Zwangsabmeldung in einem solchen Fall funktionieren soll oder warum das nicht so einfach gehen soll (lt. Aussage Einwohnermeldeamt)
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Also die Abmeldung kann dann nur von Amts wegen durchgeführt werden. Dazu ist wohl beim EMA eine OWiG-Anzeige nötig. Durch die Ermittlungen wird dann festgestellt, dass der Sohn eurer Mandantin gegen die melderechtlichen Vorschriften verstößt.