Haben hier eine Verkehrsrechts-Strafsache. Es gibt einen Strafbefehl mit Geldbuße und 1 monatigem Führerscheinentzug. Gegen den Strafbefehl wurde Einspruch eingelegt.
Nun will der Mandant den Führerschein abgeben, damit das Fahrverbot aus der Welt ist. Wohin mit dem Lappen : An die Bußgeldbehörde oder an das Amtsgericht, wo das Verfahren jetzt anhängig ist?
Wohin den Führerschein schicken?
- katuscha
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Ich weiß leider nicht mehr genau, wo es steht. Aber wir haben diesen immer an die für den Wohnsitz des Mandanten zuständige Polizeidienststelle geschickt, entweder mit dem Hinweis, dass der Mandant den Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots abholt oder mit der Bitte, dass dieser wieder an uns (oder direkt an Mandanten) zurückgeschickt werden soll.
Dem Gericht könnt ihr ja dann mitteilen, dass ihr den Führerschein bei der Polizei ... hinterlegt habt.
Dem Gericht könnt ihr ja dann mitteilen, dass ihr den Führerschein bei der Polizei ... hinterlegt habt.
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Ich kann auch nur nochmal zusammenfassend bestätigen: Entweder Straßenverkehrsbehörde oder Polizeidienststelle am Wohnsitz des Beschuldigten. Oder an die ermittelnde Staatsanwaltschaft.
Die Behörde ist in diesem Fall eine Polizeidienststelle am anderen Ende Deutschlands...
Das Verfahren ist von der STA nunmehr an das AG abgegeben worden. Die von katuscha vorgeschlagene Verfahrensweise ist mir leider überhaupt nicht geläufig.
Also nun doch ans AG raus?
Das Verfahren ist von der STA nunmehr an das AG abgegeben worden. Die von katuscha vorgeschlagene Verfahrensweise ist mir leider überhaupt nicht geläufig.
Also nun doch ans AG raus?
- Adora Belle
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Ist das wirklich eine Strafsache mit Strafbefehl? Und trotzdem mit Bußgeld und Fahrverbot? Mir klingt das eher nach Bußgeldverfahren, das nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid von der Behörde über die StA ans Amtsgericht abgegeben wurde. (Einen einmonatigen FE-Entzug gibt es jedenfalls nicht. Gerade in dieser Materie ist es wichtig, die richtigen Begriffe zu verwenden. Bitte für die Zukunft beachten!)
Habt Ihr denn isoliert nur gegen das Bußgeld Einspruch eingelegt und hinsichtlich des Fahrverbots Rechtsmittelverzicht erklärt? Ansonsten kann der Mandant den Führerschein abgeben wo er will, es nützt ihm gar nichts, weil die Fahrverbotsfrist nicht zu laufen beginnt.
Je nach Bundesland kann man den Führerschein bei einer beliebigen Polizeidienststelle abgeben (das ist aber ein freiwilliger "Service" der Polizei und klappt nicht überall) oder muß ihn an die vollstreckende Behörde senden.
Habt Ihr denn isoliert nur gegen das Bußgeld Einspruch eingelegt und hinsichtlich des Fahrverbots Rechtsmittelverzicht erklärt? Ansonsten kann der Mandant den Führerschein abgeben wo er will, es nützt ihm gar nichts, weil die Fahrverbotsfrist nicht zu laufen beginnt.
Je nach Bundesland kann man den Führerschein bei einer beliebigen Polizeidienststelle abgeben (das ist aber ein freiwilliger "Service" der Polizei und klappt nicht überall) oder muß ihn an die vollstreckende Behörde senden.
Ein ähnliches "Problem" hatten wir auch schon. Da waren sich Polizei und Behörde nicht einig...
Schließlich landete der Führerschein dann doch bei der Behörde.
Ein Rechtsmittelverzicht wurde auch abgegeben.
Adora Belle, heißt das dann, dass die Fahrverbotsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn ein Rechtsmittelverzicht abgegeben wurde? Ich hab die Erklärung damals versandt, mir war aber nicht bekannt, dass erst mit der Abgabe dieser Erklärung die Frist zu laufen beginnt.
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Ein Rechtsmittelverzicht wurde auch abgegeben.
Adora Belle, heißt das dann, dass die Fahrverbotsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn ein Rechtsmittelverzicht abgegeben wurde? Ich hab die Erklärung damals versandt, mir war aber nicht bekannt, dass erst mit der Abgabe dieser Erklärung die Frist zu laufen beginnt.