FamFG
Hallo,
meine Kollegin und ich sind neu hier. Haben uns vor kurzem registriert.
Wir haben eine Frage zum neuen FamFG:
Wir haben eine Sache vor dem Familiengericht wg. Verwandtenunterhalt (Sohn soll für Mutter die im Heim ist UH zahlen).
Endurteil ist bei uns am 02.10.2009 eingegangen.
Gehen wir richtig davon aus, dass hier noch nach altem Recht vorgegangen wird und ich Berufung zum OLG einlegen muss?
Ich konnte nichts finden, dass hier dann jetzt nach neuem Recht vorzugehen wäre.
Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe
Die Mädels
meine Kollegin und ich sind neu hier. Haben uns vor kurzem registriert.
Wir haben eine Frage zum neuen FamFG:
Wir haben eine Sache vor dem Familiengericht wg. Verwandtenunterhalt (Sohn soll für Mutter die im Heim ist UH zahlen).
Endurteil ist bei uns am 02.10.2009 eingegangen.
Gehen wir richtig davon aus, dass hier noch nach altem Recht vorgegangen wird und ich Berufung zum OLG einlegen muss?
Ich konnte nichts finden, dass hier dann jetzt nach neuem Recht vorzugehen wäre.
Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe
Die Mädels
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- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 566
- Registriert: 19.05.2009, 08:47
- Beruf: Justizobersekretärin
- Wohnort: Hinterm Aktenberg
Ihr geht richtig davon aus. Wenn die 1. Instanz nach altem Recht entschieden habt, dann gilt in der 2. Instanz auch das alte Recht. Weiß nur leider gerade nicht, wo das steht (irgendwo in der ZPO).