Kündigungsfrist

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Maus86
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#1

06.10.2009, 10:46

Hallo Leute!

Ich hab da mal eine Frage zu meinem Arbeitsvertrag bzw. meiner Kündigungsfrist. Und zwar habe ich die gesetztliche Kündigungsfrist.
Das heißt doch, dass ich zum 15. oder 30. des Monats kündigen kann oder?
Also nächster Termin wäre der 15.10.09, zu dem ich kündigen kann, richtig!??!?
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caumi
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#2

06.10.2009, 10:53

Wenn Du die gesetzliche Kündigungsfrist hast, nicht mehr in der Probezeit bist und nichts weiter im Arbeitsvertrag stehen hast, heißt dass, dass Du mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende kündigen kannst. Sofern Du noch nicht gekündigt hast, dürftest Du frühestens zum 15.11. kündigen können.
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Sylke
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#3

06.10.2009, 10:56

Der Paragraph 622 des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) bestimmt die gesetzlichen Kündigungsfristen. Hier finden Sie den kompletten Text zum Nachlesen. [06.08.2007]

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. [quote]Der Paragraph 622 des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) bestimmt die gesetzlichen Kündigungsfristen. [06.08.2007]
[b][color=#8000BF]LG Sylke[/color][/b]


[i][color=#BF4000]Menschen, die ihr Wissen nur aus Büchern haben, kann man getrost ins Regal stellen. [/color][/i]

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Maus86
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#4

06.10.2009, 11:05

Also bei mir steht Folgendes im Vertrag: (ich hab am 16.01.2008 angefangen)

1. Die ersten sechs Monate des AV gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das AV beiderseits ordentlich mit einer Frist von 2 Wo gekündigt werden.

2. Nach der Probezeit kann das AV von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetz. Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Die Grundkündigungsfrist beträgt jedoch in Abweichung zu § 622 Abs. 2 V S. 1 Zif. 2 BGB aufgrund der geringen Zahl von nicht mehr als 20 Mitarbeitern lediglich 4 Wochen, gem. § 622 Abs. 5 N. 2 BGB.

(...)

Ich hätte jedacht, ich kann jetzt zum 15.10.2009 kündigen, dass heißt am 16.11.2009 bei meiner neuer Arbeit anfangen...
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Sylke
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#5

06.10.2009, 11:12

Abs. 2 gilt ja nur für den Arbeitgeber. Wenn ich das richtig verstanden habe, willst du selber kündigen, oder? Dann gilt das in Abs. 1 geschriebene ...
[b][color=#8000BF]LG Sylke[/color][/b]


[i][color=#BF4000]Menschen, die ihr Wissen nur aus Büchern haben, kann man getrost ins Regal stellen. [/color][/i]

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Maus86
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#6

06.10.2009, 11:20

Ja ich möchte/muss kündigen.
Da der Abs. 2 für den Arbeitgeber gilt, heißt da also für mich, dass ich zum 15.10.2009 kündigen kann und dann am 16.11.2009 neu anfangen kann, richtig?

(Möchte da nichts falsch machen und mich blamieren...)
:roll:
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Sylke
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#7

06.10.2009, 12:00

Du könntest jetzt (mind. 4 Wochen vorher) zum 15. 11. kündigen und ab 16. 11. neu anfangen ;)
[b][color=#8000BF]LG Sylke[/color][/b]


[i][color=#BF4000]Menschen, die ihr Wissen nur aus Büchern haben, kann man getrost ins Regal stellen. [/color][/i]

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Lisa*
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#8

08.10.2009, 09:03

Hey ihr Lieben,

ich hab auch mal ne ganz dringende Frage an euch... ich hoff ihr könnt mir weiterhelfen...

Bin nun seit dem 01. Juli 2009 bei einem Rechtsanwalt beschäftigt.. Einen Arbeitsvertrag gibt es nicht.. deshalb wurde auch keine Probezeit vereinbart.

Nun möchte ich ab dem 01. November 2009 zu einem anderen Rechtsanwalt wechseln..

Ist dies noch möglich?

Mir wurde gesagt, dass die "normale" lt. Gesetzt bestimmten Fristen nur zählen, wann man mind. 6 Monate beschäftigt war.

Falls eine Probezeit vereinbart wurde, wäre eine Frist von 14 Tagen einzuhalten..

Aba da ich weder 6 Monate hier beschäftigt bin noch eine Probezeit vereinbart wurde.. habe ich nun keine Ahnung was wirklich für eine Frist zählt..

Würd mich rießig über ne schnelle Antwort freun, da die Sache echt ziemlich dringend is... bzw. ich schon ganz hippelig deswegen bin..

ganz liebe grüße und vielen Dank,
Lisa
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Sylke
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#9

11.10.2009, 13:13

Also ich würde denken, dass da die ganz normale gesetzliche Kündigungsfrist anwendbar ist, also mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats ...
[b][color=#8000BF]LG Sylke[/color][/b]


[i][color=#BF4000]Menschen, die ihr Wissen nur aus Büchern haben, kann man getrost ins Regal stellen. [/color][/i]

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yvonne S.
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#10

02.03.2010, 19:15

nabend zusammen :)

Ich hab auch ne Frage wegen der Kündigungsfristen...irgendwie versteh ich nur noch Bahnhof...oder es ist die späte Stunde, aber umso mehr ich lese...umso verwirrter bin ich!

Wir machen nicht sehr oft Arbeitsrecht, eigentlich so gut wie garnicht... (zur Verteidigung wegen der wahrscheinlich blöden Frage...) :oops:

Unser Mdt. fragt nach seiner Kündigungsfrist, vereinbart ist lt. Vertrag "beiderseits mit einer Frist von einem Monat", nun hat er (AN) eine neue Stelle ab 1. Mai in Aussicht und will kündigen. Wenn er zum 30 April kündigen will, muss er dann seine Kündigung spätestens am 29. März dort abgeben? Die Frist läuft doch ein Tag danach oder? Oder gelten für ihn (AN) trotzdem die vier Wochen und nur für den AG ein Monat? :( ich versteh´s grad nicht... im Vertrag ist nichts von den gesetzlichen Bestimmungen geschrieben, also gelten die doch nicht, sondern so wie vereinbart... man, es wird immer schlimmer... :shock:
Wer nur das macht was er kann, bleibt immer da wo er ist! (Henry Ford)

Erfolg ist die Summe aller Fehler!
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