Schriftsatzausfertigungen

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Memnoch
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#31

02.10.2009, 00:56

Ich vermute, das könnte von OLG-Bezirk zu OLG-Bezirk anders sein. In der einen Ecke des Ruhrgebietes habe ich es stets so gesehen, wie zitiert (soll natürlich OrIginal heißen), in der jetzigen so wie bei der Kollegin.
gkutes

#32

02.10.2009, 09:33

niemand macht sich gern mehr arbeit als nötig! Denke nicht, dass es am OLG-Bezirk liegt, sondern eben an der Kanzlei, in der man es lernt.

Ich persönlich schicke seit Jahren schon nur eine Abschrift pro Partei. Reicht völlig und beschweren konnt sich auch noch niemand
jenniver
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#33

02.10.2009, 10:38

Ich persönlich schicke seit Jahren schon nur eine Abschrift pro Partei.
Bekommst du von Gegnern auch nur eine Abschrift? Ich verschicke stets zwei pro Partei, da ich auch keine Lust hätte einen 10seitigen Schriftsatz der Gegenseite für unseren Mandanten zu kopieren.
gkutes

#34

02.10.2009, 11:19

nö, ich bekomme fast immer zwei. einen davon kommt in Ablage S (=Schredder) weil ich so gut wie alles an die Mandanten faxe oder emaile.

PS: 10 Seiten sind ja nun wirklich nicht gerade viel ;)
Memnoch
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#35

02.10.2009, 11:58

Wird bei Euch eigentlich grundsätzlich jede Abschrift an den Mdt. geschickt (z. B. Bitten um Streitwertfestsetzung, Fristverlängerung etc.)?
Kenne Büros, die schicken nur das wesentlichste, andere wiederum jeden Mist. Mit der Methode liegt man aber irgendwann über der Kostenpauschale.
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gabrielle
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#36

02.10.2009, 12:20

in meinem früheren Büro haben wir das so gehandhabt. Mein chefe war der meinung, dass wir alles, was wir erhalten, an den mandanten weiterzuleiten haben, da dieser vollständig informiert werden muss/soll/kann?! Natürlich liegt man dann irgendwann über der Kostenpauschale, aber was soll's, ist doch nicht mein Geld, hauptsache mein gehalt ist am ende des monats pünktlich und vor allem vollständig auf dem konto. :D

bei anderen kanzleien, wo ich zwischenzeitlich beschäftigt war und bin, wird das jedoch lockerer gehandhabt. :rauch
Memnoch
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#37

02.10.2009, 12:37

Mh, ich mache mir um unseren Kontostand zwangsläufig immer Gedanken.

Mit manchen Abschriften könnte ich auch "schlafende Hunde" wecken, will sagen: Wenn der Mdt. eine unwesentliche Kleinigkeit sowieso nicht verstehen würde, hätte ich ihn wieder an der Strippe. Ob der Gegner den Termin verschieben lassen will, weil er schon ´was anderes hat, muß den Mdt. ja nicht wirklich interessieren.
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#38

01.12.2009, 15:30

Ich steh gerade etwas auf dem Schlauch. Ich meine, irgendwann mal gelernt zu haben, dass man Schriftsätze ans OLG mit anderer Anzahl Ausfertigungen versieht. Also nicht nur je ein Original, begl. Ablichtung und Ablichtung, sondern irgendwas davon doppelt.

Sorry, hab schon seit Jahren keinen SS ans OLG geschickt, und es einfach vergessen. *schäm* :oops:
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Cora[/b][/i]

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#39

01.12.2009, 15:47

ich schicke Schriftsätze ans OLG wie ans AG oder LG... also Original + begl. Abschr. + Abschr.
wüsste jetzt nicht dass da was anders wäre...
Schöne Grüßle Bild

Bild
Bubblegum88

#40

01.12.2009, 21:49

:)
Ich habe meine Antwort schon bekommen.
LAG 5-fach war also richtig.

Wie sieht es mit dem BAG aus ?? 7- Fach?

Wie sehen da die Abschriften aus???
:shock:
Zuletzt geändert von Bubblegum88 am 01.12.2009, 22:20, insgesamt 1-mal geändert.
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