Hilfe - PfüB

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ReNoRT
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#1

30.09.2009, 14:26

Hallo alle zusammen, eventuell könnt ihr mir helfen:

1. Ich habe hier einen PfüB vom Jahr 2006. Aus diesem Beschluss sind nicht die Gebühren ersichtlich die davor schon entstanden sind für etwaige ZV-Aufträge und anderweitige Auslagen. Jetzt hat sich der DS gemeldet und ich habe ihm eine aktuelle Aufstellung (inkl. aller Kosten und Auslagen) zugesandt. Mein Chef meinte, dass wir da eventuell Probleme bekommen könnten, wegen der Kosten die nicht im PfüB mit drinnen stehen.

Ist es nicht so, dass ich jetz im Nachhinein noch eine Ergänzung beantragen kann, ohne den Status meiner Sicherung zu verlieren, oder muss ich jetz meinem Mandanten erklären, dass er damals was falsch gemacht hat?

2. Wir haben einen weiteren PfüB mit 2 DS und ich frage mich jetz, ob wir die Gebühr für den PfüB erhöhen können also 0,6 anstatt 0,3 oder ob das nur der Fall ist, wenn es zwei Schuldner sind.

Vielen Dank schonmal im Voraus
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lucy1510
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#2

30.09.2009, 14:57

1. Du kannst nur die Kosten geltend machen, die auch im Pfüb mit beantragt waren. Wenn der DS jetzt aufpasst und genau nachrechnet, wird Euer Mandant auf den Kosten sitzen bleiben.

Zu 2. weiß ich leider nichts.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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Soenny
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#3

30.09.2009, 15:00

2. Wir haben einen weiteren PfüB mit 2 DS und ich frage mich jetz, ob wir die Gebühr für den PfüB erhöhen können also 0,6 anstatt 0,3 oder ob das nur der Fall ist, wenn es zwei Schuldner sind.
Nein geht nicht.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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nicole73
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#4

30.09.2009, 15:01

zu 2.
es bleibt bei der Gebühr von 0,3. Die Menge der Drittschuldner ist irrelevant.
Memnoch
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#5

01.10.2009, 17:03

Die der Schuldner doch auch, oder nicht.....?
Ernie

#6

01.10.2009, 17:59

Die Anzahl der Schuldner erhöht die Gebühren.
Memnoch
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#7

02.10.2009, 00:58

Hatte ich noch nicht - Danke für den Tip!
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