Fristberechnung Strafsache

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Pegje
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#1

14.09.2009, 13:55

Hallo,

ich habe ein Problem bei der Fristberechnung in einer Strafsache:

Der letzte Verhandlungstag war am 20.07., Rechtsmittelfrist (1 Woche) notiert auf den 27.07, Rechtsmittel an diesem Tag eingelegt, schriftliches Urteil kam dann am 12.08., dann Frist für Berufungsbegründung notiert auf den 19.08. und Revisionsbegründungsfrist auf den 14.09..

Chefchen meint jetzt, wir machen Berufung, so dass Revision nicht mehr begründet werden muss.

Ich versteh jetzt gar nichts mehr. Notiere ich jetzt noch irgendeine Frist oder kann die Berufung irgendwann eingelegt werden. Bin total verwirrt.
Ein Mensch, der keine Dummheiten macht, macht auch nichts Gescheites.
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gabrielle
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#2

14.09.2009, 14:07

du entscheidest, was für ein Rechtsmittel eingelegt wird. Dies habt ihr ja getan. Dein Chef meint nun, dass ihr Berufung führt, somit ist natürlich eine Revisionsbegründung nicht gegeben. Also nur noch die Frist zur Berufungsbegründung eintragen.
Pegje
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#3

14.09.2009, 14:13

Und ab wann und wie lange notiere ich die Berufungsbegründung?
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sunny84
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#4

14.09.2009, 14:55

Eine Woche ab Zustellung Urteil. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass es heißt, kann eingereicht werden. Heißt also die Berufung kann begründet werden, muss aber nicht.
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Pegje
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#5

14.09.2009, 16:39

O.k. Vielen Dank für die Antworten.
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