Berufungsfrist - ab wann läuft?
Hi! In einem arbeitsgerichtlichen Prozess haben wir ein nicht vollständiges Urteil erhalten (keine Gründe dabei). Läuft die Berufungseinlegungsfrist jetzt schon oder erst ab vollständigem Urteil? Läuft auch schon die Berufungsbegründungsfrist?
- jojo
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Ab Zustellung des mit Tatbestand und Entscheidungsgründen versehenem Urteils.
Du hast wahrscheinlich nur das Protokoll bekommen.
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Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Es ist zwar ein Protokoll, aber drin steht (am Ende) Urteil: und der Urteilsspruch - dass unser MA verurteilt wird, x EUR zu zahlen usw. Aber halt ohne Begründung.
- jojo
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Ja, das Protokoll des Kammertermins halt.
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- Lämmchen
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Die Berufungsfrist läuft ab Zustellung des kompletten Urteils - mit Tatbestand und Entscheidungsgründen. Alternativ, sollte keine Zustellung erfolgen, läuft die Berufungsfrist sechs Monate nach Verkündung des Urteil ab (Beginn der Berufungsfrist fünf Monate nach Verkündung).
Liebe Grüße
Das Lämmchen
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