Antrag auf Akteneinsicht - wie viele Abschriften?

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
cjdenver
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1118
Registriert: 13.08.2009, 16:02
Wohnort: Hamburg

#1

28.08.2009, 16:24

Hi zusammen,

wir haben hier ein Verfahren mit mehreren Beklagten und Klägern, das verbunden wurde. Für einen Antrag auf Akteneinsicht frage ich mich, ob wir den auch in Ausfertigungen für die anderen Prozessbeteiligten einreichen sollen - und wenn, dann für jeden der Kläger eine und für jeden Beklagten eine? Oder generell immer nur eine fürs Gericht? Hab das noch nicht so oft gemacht... ;)

Danke und viele Grüße,

Chris
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12231
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

28.08.2009, 16:26

Für die Akteneinsicht reicht einfach.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#3

28.08.2009, 16:27

:zustimm
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
cjdenver
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1118
Registriert: 13.08.2009, 16:02
Wohnort: Hamburg

#4

28.08.2009, 16:31

JSanny hat geschrieben:Für die Akteneinsicht reicht einfach.
Super, danke :)

(Und ein schönes Wochenende!)

Chris
Simba84
Forenfachkraft
Beiträge: 120
Registriert: 08.03.2009, 01:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: NRW/Kreis Recklinghausen

#5

03.12.2009, 09:18

Guten Morgen zusammen

Ich lass diesen Thread einfach mal wieder aufleben bevor ich einen neuen erstelle.

Chef wurde als Pflichtverteidiger beigeordnet, nun soll ich schriftlich die Akteneinsicht beantragen. Leider fällt mir nichts passendes ein. Das Gericht sagt, es muss nur ein Einzeiler sein. Könnt ihr mir helfen?

Wie ist das eigentlich? Chef ist heute nicht im Haus, in der gleichen Sache haben wir hier noch ein EB, darf ich das auch unterschreiben und direkt mitschicken? Oder darf ich sowas gar nicht unterschreiben? Das Schreiben für die AE soll ich laut Gericht ruhig unterschreiben.

ICh bin heute nicht ganz bei der Sache :-( Mein Hund ist seit 8 Uhr in der Tierklinik mit Verdacht auf Vergiftung *heul* Kann mich gar nicht konzentrieren. Warte sehnsüchtig auf einen Anruf aus Klinik...
Benutzeravatar
sternchen1981
Forenfachkraft
Beiträge: 210
Registriert: 14.10.2008, 11:13
Wohnort: Bayern

#6

03.12.2009, 09:25

Guten Morgen,

also ich würd da nur schreiben,

In der Strafsache gg. .... wg. ....
bitten wir zur besseren Einarbeitung in den Sach- und Rechtsstand um (alsbaldige) Gewährung von Akteneinsicht. Sofortige Rückgabe wird anwaltschaftlich versichert.

Das Empfangsbekenntnis darfst du NICHT unterschreiben. Warte einfach bis dein Chef wieder da ist.

P.S. Drück dir die Daumen, dass es deinem Hundi bald wieder besser geht!!
Wer sei Hoamat net liabt, und sei Hoamat ned ehrt, is a Lump auf dera Welt und sei Hoamat net wert!!

~ Surround yourself with people who make you laugh, forget the bad, and focus on the good. Love the people who treat you right and pray for the ones who don´t. Life is too short to be anything but happy ~

LG Sternchen1981
Simba84
Forenfachkraft
Beiträge: 120
Registriert: 08.03.2009, 01:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: NRW/Kreis Recklinghausen

#7

03.12.2009, 09:37

Vielen Dank sternchen1981

Den Anruf aus der Klinik hab ich grad bekommen, der Verdacht hat sich bestätigt :(
Benutzeravatar
sternchen1981
Forenfachkraft
Beiträge: 210
Registriert: 14.10.2008, 11:13
Wohnort: Bayern

#8

03.12.2009, 09:42

Bitteschön

Dass mit deinem Hund tut mir leid, hoffentlich kann man ihm helfen??
Ich weiß wie schlimm dass ist, hab ich schon so oft mitgemacht....

Aber Kopf hoch, und nur daran denken, dass er wieder gesund wird!!!
Wer sei Hoamat net liabt, und sei Hoamat ned ehrt, is a Lump auf dera Welt und sei Hoamat net wert!!

~ Surround yourself with people who make you laugh, forget the bad, and focus on the good. Love the people who treat you right and pray for the ones who don´t. Life is too short to be anything but happy ~

LG Sternchen1981
Antworten