Adressermittlung für England

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Susann84
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#1

27.08.2009, 10:17

Hallo ihr Lieben,
weiß nicht, ob ich in diesem Bereich richtig bin, aber ein Versuch ist es ja mal Wert.

Wir haben eine Mandantin die dem Vater ihres Kindes wegen Unterhalt hinterher läuft. Jetzt sollen/wollen wir klagen. Dummerweise ist der nette Herr nach England abgehauen. Wir haben zwar auch eine Adresse, aber das Gericht teilte mit, dass die Zustellung der Prozessunterlagen im Wege des Rechtshilfeverkehrs nicht erfolgen konnte - ("address unknown", "addressee cannot be located", ...

Nun gehen wir davon aus, dass der Gegner dort nicht mehr wohnt und jetzt habe ich die ehrenvolle Aufgabe seine neue bzw. vollständig lautende Anschrift herauszubekommen. Inzwischen habe ich bereits in Erfahrung bringen können, dass es in England keine Meldepflicht und somit keine Register in der Art wie in Dtl. gibt. Jetzt die Frage, wie komme ich (natürlich ohne groß Kosten auszulösen) an die Anschrift des Gegners ran. Habe auch schon diverse Telefonbücher Englands gegoogelt, darin aber nicht das Richtige gefunden.

Also wenn jemand einen Rat weiß, bitte her damit.

Danke im Voraus, Susann.
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Master24
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#2

27.08.2009, 10:32

Es ist schon bei einem deutschen Gericht anhängig? Wäre es also vorliegend kein Fall der öffentlichen Zustellung?

Grenzübergreifend tut sich der Rechtsbereich jedenfalls enorm schwierig.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
Phönix
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#3

27.08.2009, 11:25

Hat der Herr die deutsche Staatsbürgerschaft?

Dann kannst Du es noch über das auswärtige Amt in Berlin probieren...
VG Phönix

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#4

28.08.2009, 16:21

Heya,

also mit England ist das so ne Sache.

Die Post stellt dort nur an die Anschrift, nicht an den Adressaten zu. Öffentliche Zustellung in Deutschland ist aber auch nicht unbedingt schon dann möglich, wenn ein Brief zurückkommt.

Es gibt für England eine Art Schufa, die über die Bankkontodaten verknüpft ist. Jeder Anwalt in England kann dir da weiterhelfen, versuchs doch mal mit einem der deutschen Korrespondenzanwälte in UK.

Viel Erfolg!

Chris
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