Aufgabe Kostenrecht
So nun habe ich die Rechnun fertig gemacht, was mir aufgefallen ist das bei beiden Endergebnissen dasselbe rauskommt? ist das immer so? dumme frage ich weiß
außergerichtlich:
1,0 VG gem. Nr 3305 217,00 €
0,5 VG gem. Nr 3308 108,50 €
Auslagen 20,00 €
Mehrwertsteuer 66,65 €
Summe 412,15 €
gerichtlich:
1,3 VG gem Nr. 3100 282,10 €
1,2 Terminsgebühr gem. Nr 3104 260,40 €
Auslagen 20,00 €
ABZÜGLICH 1,0 VG gem. Nr. 3305 - 217,00 €
Zwischensumme 345,50 €
Mehrwertsteuer 66,65 €
Summer 412,15 €
So das ist meine Kostenrechnung
1,0 VG gem. Nr 3305 217,00 €
0,5 VG gem. Nr 3308 108,50 €
Auslagen 20,00 €
Mehrwertsteuer 66,65 €
Summe 412,15 €
gerichtlich:
1,3 VG gem Nr. 3100 282,10 €
1,2 Terminsgebühr gem. Nr 3104 260,40 €
Auslagen 20,00 €
ABZÜGLICH 1,0 VG gem. Nr. 3305 - 217,00 €
Zwischensumme 345,50 €
Mehrwertsteuer 66,65 €
Summer 412,15 €
So das ist meine Kostenrechnung
Zuletzt geändert von ReNoJule am 24.08.2009, 14:56, insgesamt 1-mal geändert.
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- Wohnort: Hamburg
Das kommt hin...
Du hast ja einmal
1,0
0,5
= 1,5
und dann
1,3
- 1,0
1,2
=1,5
jeweils + Auslagen und Mehrwertsteuer (die Auslagen für das streitige Verfahren berechnest Du aber auf 1,3 + 1,2, also 2,5 ohne den Abzug der 1,0)...
Konnte man das verstehen?
Du hast ja einmal
1,0
0,5
= 1,5
und dann
1,3
- 1,0
1,2
=1,5
jeweils + Auslagen und Mehrwertsteuer (die Auslagen für das streitige Verfahren berechnest Du aber auf 1,3 + 1,2, also 2,5 ohne den Abzug der 1,0)...
Konnte man das verstehen?
nur so ein bisschen klugscheißerei am Rande:
das Mahnverfahren ist nicht außergerichtlich, sondern auch gerichtlich.
das Mahnverfahren ist nicht außergerichtlich, sondern auch gerichtlich.