Betriebliche Übung

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nfnf

#1

17.08.2009, 10:14

Kann man auch für die Ort des Arbeitsplatzes dieses Gewohnheitsrecht anwenden?

AG stellt AN ein. Im Arbeitsvertrag steht Arbeitsplatz beim AG.

AG kauft jedoch die zur Arbeit benötigten Mittel, wie PC Drucker etc dem AN und gibt sie ihm mit.

Über Monate schickt der AG die zu bearbeitenden Sachen per Post, Fax oder Mail.

Nach 6 Monate möchte der AG, dass der AN nunmehr doch bei ihm arbeiten soll.

Kann sich der AN auf betriebliche Übung berufen und sagen, ich habe einen Anspruch darauf von zu Hause arbeiten zu dürfen?
Suse
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#2

17.08.2009, 10:43

Betriebliche Übung bezieht sich für mich auf Leistungen des Arbeitgebers, also Weihnachts-, Urlaubsgeld etc. Die Rechtsprechung sieht hier glaub ich einen Zeitraum von drei aufeinander folgenden Jahren vor. Wenn eine betriebliche Übung "abgeschafft" werden soll ist glaub ich auch eine Änderungskündigung notwendig.
LG, Ela
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#3

17.08.2009, 11:04

Falls ein Arbeitsvertrag vorliegt, könnte da bezüglich der Betriebsstätte auch was stehen, ist bei uns jedenfalls so, für den Fall, daß die Kanzlei mal umzieht :roll:
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nfnf

#4

17.08.2009, 11:40

Betriebliche Übung beszieht sich doch nicht nur auf Weihnachts oder Urlaubsgeld.
Suse
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#5

17.08.2009, 12:26

Hab ich auch gar nicht gesagt
LG, Ela
nfnf

#6

17.08.2009, 12:49

dann geht es auch in bezug auf den Arbeitsplatz, oder?
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#7

17.08.2009, 12:53

Hast du einen AV und was steht drinne?
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#8

17.08.2009, 13:23

AG stellt AN ein. Im Arbeitsvertrag steht Arbeitsplatz beim AG.
Das hat sie doch schon geschrieben.
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#9

17.08.2009, 15:08

nfnf hat geschrieben:Über Monate schickt der AG die zu bearbeitenden Sachen per Post, Fax oder Mail.

Nach 6 Monate möchte der AG, dass der AN nunmehr doch bei ihm arbeiten soll.

Kann sich der AN auf betriebliche Übung berufen und sagen, ich habe einen Anspruch darauf von zu Hause arbeiten zu dürfen?
Wo hat der AN wann angefangen? Hat der AN vor der Einstellung beim AG gearbeitet oder gleich von Anfang an Zuhause aus?

Der AG kann aber auch das Argument der Unwirtschaftlichkeit mit ins Spiel bringen und dann (falls AN sich weigert) ist der Job weg.

Also ist "aweng" zwiespältig...
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nfnf

#10

17.08.2009, 15:45

AN hat von Anfang von zu hause gearbeitet, zumal der AG keine räumlichkeiten hatte und wohl immer noch nicht hat.

Argument der Unwirtschaftlichkeit verstehe ich nicht.

In wie weit soll der AG das Argument vorbringen?
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