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maus19
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#1
18.04.2007, 11:13
Hallo,
eine kurze und wahrscheinlich sehr dumme Frage, aber gilt eine Teilzeitbeschäftigung beim Rechtsanwalt auch schon als Berufserfahrung?
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Curry
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#2
18.04.2007, 11:14
Klar, für mich zählt jede Beschäftigung beim Anwalt nach der Ausbildung als Berufserfahrung, es ist egal ob Teil- oder Vollzeit.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Anna-Lena
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#4
18.04.2007, 11:32
Ich würde sagen, dass es darauf ankommt, was man tatsächlich gemacht hat.
Jemandem, der (jahrelang) ausschließlich vom Band getippt hat und kaum Ahnung vom Gebühren- und Vollstreckungswesen hat, würde ich nicht empfehlen, von Berufserfahrung zu sprechen.
Anders herum kann aber auch ein Minijob 10h/Woche, bei dem man voll in den Kanzleiablauf eingebunden ist, durchaus Berufserfahrung vermitteln.
Pauschal kann man da also nicht drüber urteilen.
LG
Anna
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maus19
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#5
18.04.2007, 11:46
Ja seh ich auch so wie ihr, bloß wenn ich z. B. eine Weiterbildung machen möchte, ist die Frage, ob die das als Berufserfahrung ansehen?
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Pepsi
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#6
18.04.2007, 12:00
wieso, warum willstn das wissen?
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Bambi
#7
18.04.2007, 12:11
Hmm. Wenn Du innerhalb der Teilzeitstelle ERfahrung in diesem Beruf gemacht hast, hast Du Berufserfahrung vorzuweisen. WEnn Du also voll eingebunden warst (Bänder, Fristen, Rechnungen) hast Du ERfahrung in diesem Beruf, auch wenn Du's nur nen paar Stunden pro Tag machst.
L.G. Bambi
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maus19
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#8
18.04.2007, 12:22
Ich möchte vielleicht in 2 Jahren eine Weiterbildung machen, für die die ich mich interessiere, wird Berufserfahrung erwartet, ist ja auch so üblich, bloß auch wenn ich in alle üblichen Tätigkeiten voll eingebunden war, kann ich es doch der kammer nicht beweisen, das kann ich auch nicht, wenn ich vollzeit arbeite.....
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LenaX
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#9
18.04.2007, 12:29
Hallo Maus19,
welche Weiterbildung möchtest Du denn machen?
ich vermute du willst den Rechtsfachwirt machen (da du ja von der RAK schreibst), dafür musst du folgende Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen, nachweisen:
"Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in der Prüfungsordnung genannten Aufgaben im Rechtsanwaltsbüro haben.
Besondere Kenntnisse sind auf folgenden Gebieten nachzuweisen:
1. Organisation des Büroablaufs und Überwachung der Kommunikationssysteme
2. betriebswirtschaftliche Problemanalysen, Leitung des Rechnungswesens
3. eigenverantwortlicher Personaleinsatz sowie Personalführung, Berufsausbildung, dienstleistungsorientierter Umgang mit Mandanten und Dritten
4. Betreuung des gesamten Kostenwesens der Kanzlei, Vorbereitung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen
5. eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Vollstreckungsangelegenheiten unter Berücksichtigung des jeweiligen materiellen Rechts ..."
LG, Lena
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Lotti
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#10
18.04.2007, 12:31
Also auch wenn Du auf Teilzeit arbeitest und das sagen wir mal 5 Jahre gemacht hast, denke ich, dass Du es auch 5 Jahre Berufserfahrung nennen kannst.
Nur ich denke, wenn man sich dann irgendwo anders mal bewirbt und Berufserfahrung mitbringen muss, wollen die natürlich sehen, dass Du, ich sag mal einiges auch kannst. Man muss für sich selbst entscheiden was man kann und was nicht.
Wenn Du jetzt 5 Jahre lang Zeitung gelesen hast, kannst Du zwar auf dem Papier eine 5jährige Beschäftigung und somit automatische Berufserfahren angebeben, hast aber letztlich nicht viel gelernt.
Du kannst doch sicherlich selber einschätzen, was und wieviel du kannst, oder?
In mir schlummert ein Genie; es wird nur nicht wach!