Letzter Arbeitstag bei Kündigung

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Renolise82
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#1

10.08.2009, 19:58

Liebe Forumer,

kurze Frage: ich habe zum 15.09. gekündigt. Heißt das ich muss am 15. noch arbeiten oder ist der 14. mein letzter Arbeitstag? Gibts auch nen § dazu? Aus 622 BGB werde ich diesbezüglich nicht schlau!

Danke und Grüße
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j3NN
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#2

10.08.2009, 21:38

Meines Erachtens ist der 15. der Letzte. Wenn man zum 30. kündigt ist ja auch der 30. der letzte und nicht der 29.
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
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