Bräuchte mal hilfe - okay, nicht ich sondern unsere Azubine (17)
Sie hat im August angefangen hat und jeden Montag 8 Stunden und alle 2 Wochen Freitags noch mal 6 Stunden Berufsschule (normale Schulstunden).
Jetzt will Chef, dass sie Freitags nach der Schule arbeiten kommt. Ca. 3 Stunden bis wir Feierabend haben. Das lohnt voll… und ich finds auch bisschen ungerecht, da die Vorgänger NIE nach der Berufsschule noch mal ins Büro mussten.
Gibt’s da irgendeine Regelung - und in welchem Gesetz find ich die - wie viele Stunden man haben muss um nicht mehr nach der Schule arbeiten zu müssen (bei mir gab’s damals noch was so viel ich weiß). Wie wird das in anderen Büros gehandhabt?
Schon mal vielen Dank - und ein schönes Wochenende!
LG
Lena
Büro / Berufsschule
- happykitcat
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 688
- Registriert: 16.06.2005, 11:59
- Beruf: gelernte ReNoFa, tätig als ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Hallo Lena,
soweit ich weiß - das gilt aber m. E. nur bei Erwachsenen, also 18 Jahre und älter - kann der Ausbildungsbetrieb verlangen, dass Du nach der Berufsschule im Betrieb erscheinst. Dies ist schon seit mind. 8 Jahren so.
Es gibt aber bei Minderjährigen und eure Azubine ist dies ja zumindest noch ein paar Monate Sonderregelungen, ich weiß jetzt aber leider nicht, wie diese genau aussehen. Vielleicht schaust Du mal ins Berufsbildungsgesetz, dort müsste es eigentlich geregelt sein.
Ich hoffe, dass ich Dir schon etwas weiterhelfen konnte, auch wenn die Aussichten für euren Azubi mit Freizeit nach der Berufsschule nicht so rosig aussehen.
Sonnige Grüße aus Berlin
Katja
soweit ich weiß - das gilt aber m. E. nur bei Erwachsenen, also 18 Jahre und älter - kann der Ausbildungsbetrieb verlangen, dass Du nach der Berufsschule im Betrieb erscheinst. Dies ist schon seit mind. 8 Jahren so.
Es gibt aber bei Minderjährigen und eure Azubine ist dies ja zumindest noch ein paar Monate Sonderregelungen, ich weiß jetzt aber leider nicht, wie diese genau aussehen. Vielleicht schaust Du mal ins Berufsbildungsgesetz, dort müsste es eigentlich geregelt sein.
Ich hoffe, dass ich Dir schon etwas weiterhelfen konnte, auch wenn die Aussichten für euren Azubi mit Freizeit nach der Berufsschule nicht so rosig aussehen.
Sonnige Grüße aus Berlin
Katja
schau immer nach vorne, nie zurück
Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
Hallo Lena,
ich hatte damals beide Tage bis 13 Uhr Berufsschule und hab freundlicherweise von meinem Chef 1 Nachmittag frei bekommen (Ist aber auch schon wieder 11 Jahre her).
Wie meine lieben Kollegen immer sagen, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Alternativ kann man natürlich auch bei der Kammer nachfragen bzw. damals gab es einen Anwalt pro Lehrjahr, der Ansprechpartner für die ganzen Azubinen bei Fragen / Problemen war.
ich hatte damals beide Tage bis 13 Uhr Berufsschule und hab freundlicherweise von meinem Chef 1 Nachmittag frei bekommen (Ist aber auch schon wieder 11 Jahre her).
Wie meine lieben Kollegen immer sagen, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Alternativ kann man natürlich auch bei der Kammer nachfragen bzw. damals gab es einen Anwalt pro Lehrjahr, der Ansprechpartner für die ganzen Azubinen bei Fragen / Problemen war.
Viele Grüße
ich
ich
Hallo Lena!
Also ich weiß leider nicht wo es steht aber ich weiß dass der Chef es verlangen kann.
Das wurde bei uns auch so gehandhabt... Ich mußte leider nach dem zweiten Berufsschultag auch wieder arbeiten....
Vielleicht finde ich ja noch irgendwo etwas.
Liebe Grüße und ein sonniges Wochenende
Sandra
Also ich weiß leider nicht wo es steht aber ich weiß dass der Chef es verlangen kann.
Das wurde bei uns auch so gehandhabt... Ich mußte leider nach dem zweiten Berufsschultag auch wieder arbeiten....
Vielleicht finde ich ja noch irgendwo etwas.
Liebe Grüße und ein sonniges Wochenende
Sandra
Hallo Lena!
Die gesetzliche Grundlage hab ich grad auch nicht parat, aber nach 6 Std. Schule ist es mittlerweile wohl recht "normal", dass Azubis danach ins Büro müssen.
War bei uns damals nicht anders, und wir hatten noch 3,5 Std. Büro 'vor' uns
Wünsche auch mal ein schönes WE!
Gruß mela
Die gesetzliche Grundlage hab ich grad auch nicht parat, aber nach 6 Std. Schule ist es mittlerweile wohl recht "normal", dass Azubis danach ins Büro müssen.
War bei uns damals nicht anders, und wir hatten noch 3,5 Std. Büro 'vor' uns
Wünsche auch mal ein schönes WE!
Gruß mela
Hi,
ich hab in der BS gelernt, dass man noch zur Arbeit geordert werden darf, wenn die Schule vor 13:00 Uhr aus ist. Ich selber habe "Glück", da ich immer bis 15:15 Uhr BS habe, unsere andere Auszubildende hat einmal schon 11:15 Schluss und muss danach noch ins Büro.
Da das rechtlich so geregelt ist, kann man sich auch dagegen wehren, wenn die wollen, dass man trotzdem ins Büro kommt - eine aus meiner BS-Klasse hat dieses Problem z.Zt. auch.
mfg
wayne
ich hab in der BS gelernt, dass man noch zur Arbeit geordert werden darf, wenn die Schule vor 13:00 Uhr aus ist. Ich selber habe "Glück", da ich immer bis 15:15 Uhr BS habe, unsere andere Auszubildende hat einmal schon 11:15 Schluss und muss danach noch ins Büro.
Da das rechtlich so geregelt ist, kann man sich auch dagegen wehren, wenn die wollen, dass man trotzdem ins Büro kommt - eine aus meiner BS-Klasse hat dieses Problem z.Zt. auch.
mfg
wayne
- happykitcat
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 688
- Registriert: 16.06.2005, 11:59
- Beruf: gelernte ReNoFa, tätig als ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Hallo Wayne,
erst einmal herzlich im Forum.
Nun zu Deiner Antwort:
Es ist meines Wissens nach egal wann die Berufsschule zu Ende ist, es kommt darauf an, ob Du durch die Unterrichtsstunden und Deine auf Arbeit verbrachten Stunden zusammen Dein Stundensoll (schaue in Deinen Ausbildungsvertrag) erfüllt hast oder nicht, wenn dies nicht der Fall ist, kann der Ausbildungsbetrieb von dir verlangen, dass Du nach der Berufsschule auf Arbeit erscheinst. Jedoch kann er nicht verlangen, dass Du mehr als die im Ausbildungsvertrag angegebenen Stunden arbeitest. Überstunden sind Dir überlassen, dabei kannst Du einen Ausgleich für die Überstunden verlangen, sowohl finanziell als auch über Freizeitausgleich.
Sonnige Grüße aus Berlin
Katja
erst einmal herzlich im Forum.
Nun zu Deiner Antwort:
Es ist meines Wissens nach egal wann die Berufsschule zu Ende ist, es kommt darauf an, ob Du durch die Unterrichtsstunden und Deine auf Arbeit verbrachten Stunden zusammen Dein Stundensoll (schaue in Deinen Ausbildungsvertrag) erfüllt hast oder nicht, wenn dies nicht der Fall ist, kann der Ausbildungsbetrieb von dir verlangen, dass Du nach der Berufsschule auf Arbeit erscheinst. Jedoch kann er nicht verlangen, dass Du mehr als die im Ausbildungsvertrag angegebenen Stunden arbeitest. Überstunden sind Dir überlassen, dabei kannst Du einen Ausgleich für die Überstunden verlangen, sowohl finanziell als auch über Freizeitausgleich.
Sonnige Grüße aus Berlin
Katja
schau immer nach vorne, nie zurück
Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
- happykitcat
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 688
- Registriert: 16.06.2005, 11:59
- Beruf: gelernte ReNoFa, tätig als ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Hallo Tanja,
dies ist dann aber eine Regelung der Kanzlei oder der örtlichen RAK. Bei mir war das so, dass die Azubi an einem BS-Tag pro Woche, den sie frei wählen konnten, nach der BS erscheinen mussten, auch wenn der Unterricht nach 13:00 Uhr endete (war bei mir jeden BS-Tag so).
Sonnige Grüße aus Berlin
Katja
dies ist dann aber eine Regelung der Kanzlei oder der örtlichen RAK. Bei mir war das so, dass die Azubi an einem BS-Tag pro Woche, den sie frei wählen konnten, nach der BS erscheinen mussten, auch wenn der Unterricht nach 13:00 Uhr endete (war bei mir jeden BS-Tag so).
Sonnige Grüße aus Berlin
Katja
schau immer nach vorne, nie zurück
Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]