Hilfe bei der Bewerbungsformulierung...

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Romi1988
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#1

04.08.2009, 13:48

Hi Leutchen...

bräuchte eure Hilfe...und zwar:

bin durch die Prüfung im Mai diesen Jahres durchgefallen... :oops: :cry:
wollte/konnte aber nicht mehr in der Kanzlei in der ich "angelernt" wurde bleiben...
aus diesem grund will ich mich weiter in anderen kanzleien bewerben. ich weiß aber nicht, ob ich mich für das halbe jahr (hab im januar wieder prüfung) als azubi bewerben soll oder als "richtige angestellte"...und dann weiß ich nicht, wie ich meine jetzige situation in der bewerbung schildern soll...wegen nicht bestandener prüfung und trotzdem neue kanzlei und so..... :(
hättet ihr sonst eine idee??
Sonnenkind
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#2

04.08.2009, 14:51

Als "richtige Angestellte" kannst du dich meines Erachtens nicht bewerben. Du hast ja keine Urkunde von der Kammer.
Müsste dich dein Chef nicht so lange beschäftigen, bis du die Prüfung bestanden hast? Du hast ja geschrieben, dass du auch nicht mehr willst. Das wäre ja natürlich der einfachste Weg gewesen. Hat es denn in der Kanzlei Probleme gegeben?
Evtl. könntest du in deinem Bewerbungsschreiben unterbringen, dass du für die Zeit bis zur Prüfung (auch gerne darüber hinaus) eine Stelle suchst. Dann musst du natürlich die Karten offen legen und schreiben, warum du die Prüfung nicht bestanden hast (zu wenig gelernt, Krankheit etc.) und dass du dein Bestes geben wirst, dass dies nicht noch einmal vorkommt.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Romi1988
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#3

04.08.2009, 15:09

Ersteinmal danke für deine Antwort =)
Theoretisch müsste mich der Chef bis zur nächsten Prüfung weiter beschäftigen, aber wie geschrieben konnte ich auch dort nicht mehr...ich wurde dort 3 Jahre lang nur für die privaten Sachen von den Chefs ausgenutzt...Hund spazieren führen, Cola kaufen und und und...hab also nicht viel gelernt, was laut Verordnung vorgeschrieben ist...

Ich habe geradae mit der Anwaltskammer telefoniert...ich darf mich auch nach ner Stelle als Nicht-Azubi bewerben, darf mich aber nicht Rechtsanwaltsfachangestellte nennen...
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katuscha
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#4

04.08.2009, 15:34

In der Berufsschule hingen bei uns auch immer Stellengesuche für Wechsler, vielleicht solltest Du da mal schauen.
Romi1988
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#5

04.08.2009, 15:36

So gesehen bin ich ja keine Wechslerin mehr, weil der Vertag bereits vor einem Monat mit dem alten AG ausgelaufen ist...

Hauptsächlich geht es mir darum, wie ich es in der Bewerbung formulieren soll, dass ich die Prüfung nicht bestenden habe, die Anmeldung für die nächste Abschlussprüfung aber läuft...habt ihr da ein paar Anregungen für??
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sammy
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#6

04.08.2009, 15:41

Ich würde mich als Rechtsanwaltsfachangestellte bewerben, aber natürlich erwähnen, dass Du erst im Januar deine Prüfung absolvierst. Habe das schon zweimal erlebt, dass Anwälte jemanden einstellen, obwohl diejenige noch gar keine Abschlussprüfung hinter sich hat. Vielleicht hat er ja Interesse und es klappt und du kannst nach deiner abgeschlossenen Prüfung auch gleich da bleiben.
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#7

04.08.2009, 15:44

Das ist aber gut, dass du es wenigstens schonmal erlebt hast, dass so etwas auch funtioniert...

sollte ich das so schreiben:

Bewerbung zur Rechtsanwaltsfachangestellte zum


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihrer Stellenanzeige auf dem Internetportal der Bundesagentur für Arbeit entnehme ich, dass Sie eine Stelle als Rechtsanwaltsfachangestellte zu besetzen haben. Vor diesem Hintergrund stelle ich mich Ihnen vor.

Die Prüfung im Mai diesen Jahres habe ich leider nicht bestanden, die Anmeldung für die Nachprüfung im Januar nächsten Jahres läuft aber bereits.

Die Schwerpunkte meiner Ausbildung liegen in der Zwangsvollstreckung sowie im Bereich des Mahnverfahrens.

Flexibilität und Zuverlässigkeit sowie ein freundliches Erscheinungsbild zählen zu meinen Eigenschaften. Meine offene Art erleichtert mir den Umgang mit den Mandanten.

Zu meinen Arbeitsgebieten und Kompetenzen zählen insbesondere :

 sicherer Umgang in der Zwangsvollstreckung sowie im Mahnverfahren
 Allgemeine Mandanten- und Drittkorrespondenz
 Kenntnisse mit dem RA-Micro Programm, weitreichende Internetkenntnisse
 sehr gutes Deutsch in Wort und Schrift
 belastbar
 aufgeschlossen, teamfähig

Ich freue mich schon jetzt auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen Anlagen
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katuscha
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#8

04.08.2009, 15:55

weitreichende Internetkenntnisse
Das würde ich weglassen, das hört sich so an, als wenn du die ganze Zeit im Internet surfst.
Die Prüfung im Mai diesen Jahres habe ich leider nicht bestanden, die Anmeldung für die Nachprüfung im Januar nächsten Jahres läuft aber bereits.
Ich glaube, dass die neue Kanzlei schon wissen möchte, warum Du nicht bestanden hast und wahrscheinlich auch, warum du nicht mehr in deiner Ausbildungskanzlei bist, obwohl das sonst üblich ist.
Romi1988
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#9

04.08.2009, 16:06

Okey...aber wie soll ich das denn schreiben, warum ich nicht bestandnen habe...wegen zu wenig Kenntnissen??
oder soll ich so etwas wie "bei Interesse erfahren Sie mehr....) oder so schreiben?
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#10

04.08.2009, 16:12

Ich würde ganz ehrlich weglassen, dass du nicht bestanden hast. Ich bin auch schon mal durch die Prüfung gerasselt und ich muss dir ganz ehrlich sagen (und das ist wirklich mein voller Ernst), es hat bisher noch nie jemand bemerkt bzw. mich in einem Gespräch darauf angesprochen.

Manchmal achten die gar nicht auf den Zeitraum, in dem du in der Ausbildung bist. Was die häufig interessiert, ist das letzte Berufsschulzeugnis und dann natürlich mit welcher Note du deine Prüfung bestehst (also lass es dir eine Motivation sein und hau rein :-)). Bezieh dich gezielt und besonders auf die Sachen, die du kannst bzw. beherrschst, vor allem geh besonders darauf ein, wenn der Anwalt das in seiner Anzeige auch fordert, so machst du dich schon mal interessant für ihn. Ich würde den Satz so formulieren:

Derzeit mache ich eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten, die Prüfung werde ich im Januar 2010 absolvieren. Trotz der noch anstehenden Prüfung stehe ich für ein Arbeitsverhältnis bereits jetzt zur Verfügung. Alles Weitere würde ich gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern.

So oder so ähnlich würde ich mich ausdrücken. Und wenn der dich einlädt, kannst Du immer noch persönlich erläutern, warum du nicht mehr in der alten Kanzlei bist, wobei ich der Meinung bin, dass du dann immer noch nicht darauf zu sprechen kommen musst, dass du einmal nicht bestanden hast. Es gibt viele Möglichkeiten auf die Frage zu antworten, warum du nicht mehr da bist. Ich würd´s mal so versuchen und drück dir die Daumen!
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