Pflicht, auf PKH hinzuweisen

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Anna-Lena
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#1

17.04.2007, 09:28

Hallo ihr Lieben,

ich hab´ da mal ne Frage:

Hat der Anwalt die Pflicht, einen Mandanten auf die Möglichkeit der PKH hinzuweisen?

Oder auch anders herum: Wenn ein Mandant bittet, für die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe zu beantragen, kann der Anwalt das ohne Grund ablehnen?

Wo ist das geregelt und evtl. unter welchem § ?

Zur Erklärung:
Der Anwalt hatte sich bereits angezeigt und Klageerwiderung eingereicht,
der Mandant hat tatsächlich die Voraussetzungen, PKH ohne Ratenzahlung zu erhalten.

Nachdem der Mandant einen Vorschuss nicht zahlen konnte, hat er uns beauftragt, und wir haben ohne Probleme PKH erhalten und einen gerichtlichen Vergleich geschlossen.

Der andere Anwalt verlangt nun Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei und rechnet eine 1,3 VG 3100 ab. Ich bin der Ansicht, dass die Bitte des Mandanten, PKH zu beantragen, nicht hätte verneinen dürfen.

LG
Anna
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Pepsi
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#2

17.04.2007, 09:38

naja zumindest hätte er dann das Mandat ablehnen müssen, weil der Mdt doch offensichtlich gesagt hat, dass er den Anwalt nicht zahlen kann und will..
Anna-Lena
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#3

17.04.2007, 09:55

sehe ich auch so, nur WO steht das?
Janin

#4

17.04.2007, 10:03

Bin genau der Meinung wie Pepsi ... Weiß aber nicht, wo das steht. Kenne aus Erfahrungen, dass viele Anwälte Mandate mit PKH ablehnen.
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Grübchen
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#5

17.04.2007, 10:17

Schön wenn man sich das leisten kann.

Hab noch nie bei einem Anwalt gerabeitet der es sich leisten kann PKH abzulehnen.

Wüsste ich aber auch gerne ob das irgendwo steht, dass man das muss. Oder beinhaltet das das Vertrauensverhältnis, dass man seinen Mandanten in jeder Hinsicht so gut wie es geht vertritt??
LG Grübchen
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schneeflocke
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#6

17.04.2007, 10:19

Wo das steht, weiß ich auch nicht. Hab heute Spätdienst und kann daher zuhause niemanden fragen. :?

Wir nehmen gerne PKH Mandate, haben fast nur solche Mandate im Familien und Arbeitsrecht.

Geld, dass sicher reinkommt nach Bewilligung. Zahlen Mandanten Raten bei uns, kann man nie sicher sein, dass das Geld auch regfelmäßig reinkommt.

Und reine Selbstzahler sind bei uns schon fast ausgestorben.
Und weil viele arbeitslos sind, wird als erstes die RS-Versicherung gekündigt...... ja so ist das eben geworden. Bei uns.

Chris
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PeeDee
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#7

17.04.2007, 10:49

Ich hab sogar einen § dazu.

Ist § 16 BORA.

Also muss der RA den Mandanten auf die Möglichkeit von PKH hinweisen.
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wifey
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#8

17.04.2007, 10:52

Du bist spitze PeeDee
Viele Grüße

ich
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PeeDee
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#9

17.04.2007, 10:53

Das war was, da wusste ich mal, dass es das gibt und ungefähr wos stehen muss.
Schöniergänzungband sei Dank.
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wifey
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#10

17.04.2007, 10:55

tja - ohne Schöni und Kollegen wären wir hoffnungslos verloren ;-)
Viele Grüße

ich
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