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Magdalene
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#1
29.07.2009, 15:57
Hey,
unser Chef hat mal wieder eine Grundsatzdiskussion geführt und wollte wissen, wo im Gesetz es geregelt ist, dass beglaubigte Abschriften vorgeschrieben sind, und was diese bedeuten. Hat jemand eine Idee?
Nicht, dass wir nichts besseres zu tun hätten und uns langweilen würden...
![Engel und Teufel :wippe](./images/smilies/engelteufelwippe.gif)
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gkutes
#2
29.07.2009, 16:02
meinst du von Schriftsätzen?
der witz ist - es ist nirgends geschrieben steht! Wird halt so gemacht weils sich irgendwann mal jemand ausgedacht hat. Toll wa?
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dutzi
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#3
29.07.2009, 16:04
@gkutes das hab ich mir schon fast so auch gedacht... Ist ja super
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Schöne Grüßle
![Bild](http://www.smilies.4-user.de/include/Wetter/smilie_wet_189.gif)
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nicole73
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#4
29.07.2009, 16:07
§ 253 (5) sagt es doch ausdrücklich, zwar nicht in Form von beglaubigten Abschriften aber immerhin Abschriften!
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nicole73
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Soenny
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...ist hier unabkömmlich !
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Magdalene
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#8
29.07.2009, 16:17
Danke für die flotten und zahlreichen antworten. Ihm - Cheffe - geht es im Prinzip darum, wenn es die klage des Kollegen ist und dort gez. X beglaubigt Rechtsanwalt steht, dann darf er -als Y - das schriftstück an sich gar nicht unterschreiben.
Sorry, bin insoweit selbst ein wenig konfus. Das sind nämlich so Sachen, wo ich mir keine Gedanken drüber mache...Es gibt schließlich Wichtigeres.
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nicole73
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#9
29.07.2009, 16:18
gkutes, der Anwalt muss ja auch nicht beglaubigen, er kann auch 3 originale unterschreiben und einreichen, es steht nicht im Gesetz, dass ich beglaubigen muss, ich glaube, das haben die Anwälte nur erfunden, weil es "gehobener"aussieht.
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gkutes
#10
29.07.2009, 16:21
er kann auch 3 originale unterschreiben und einreichen,
nein. das geht nicht. Würde ja auch dem Begriff "Original" widersprechen!