Rechtskraftvermerk
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Da steht dann meiner Meinung nach: "Das Urteil ist rechtskräftig geworden am ..."
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Ja, genau.
Das mit dem Rechtskraftvermerk hat - wie gesagt - damit zu tun, dass man meist nur gegen sicherheitsleistung vorläufig vollstrecken kann. Da hier offensichtlich Berufung möglich gewesen wäre, musst du separat vom Gericht eben noch den Rechtskraftvermerk einholen.
Nicht drüber nachdenken
Das mit dem Rechtskraftvermerk hat - wie gesagt - damit zu tun, dass man meist nur gegen sicherheitsleistung vorläufig vollstrecken kann. Da hier offensichtlich Berufung möglich gewesen wäre, musst du separat vom Gericht eben noch den Rechtskraftvermerk einholen.
Nicht drüber nachdenken
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
also wie nancy schon gesagt hat, schicke einfach die vollstr. Ausf. des Urteils an das Gericht I. Instanz mit der Bitte um Erteilung des Rechtskraftvermerkes, das Gericht holt dann selbst das Notfristattest ein..
man braucht um zu vollstrecken: Titel (Urteil), Klausel (ZV-Klausel; vorstehendes Urteil wird .. zum ZWecke der Zwangsvollstr. erteilt..) und Zustellung (Bescheinigung, wann dem Gegner das Urteil zugestellt wurde)
man braucht um zu vollstrecken: Titel (Urteil), Klausel (ZV-Klausel; vorstehendes Urteil wird .. zum ZWecke der Zwangsvollstr. erteilt..) und Zustellung (Bescheinigung, wann dem Gegner das Urteil zugestellt wurde)
Wir haben gelernt, dass wir das Notfristzeugnis selbst einholen müssen - aber Praxis und Theorie der Schule gehen ja gelegentlich aneinander vorbei
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 147
- Registriert: 11.02.2007, 14:23
- Beruf: ReFa (zu meiner Zeit noch RA-FA)
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Frensdorf
- Kontaktdaten:
Ein Notfristzeugnis hab´ ich noch nie eingeholt, offensichtlich kommt es auf die gängige Praxis des jeweiligen Gerichts an, ob man vor RKV eines einholen muss oder nicht.
RKV beantrage ich mit normalem Schriftsatz "In Sachen X / Y... beantrage ich die Erteilung eines Rechtskraftvermerks, einfache Ausfertigung des Urteils (Beschlusses etc.) anbei."
Bei uns hauen die bei Gericht dann oft nur einen Stempel drauf, etwa "Das Urteil ist hinsichtlich Ziffer XY rechtskräftig seit..."
Zur Sicherheitsleistung wurde ja schon was geschrieben.
Wichtig ist der RKV auch z.B. auf einem Scheidungsurteil (für Namensänderung, neue Eheschließung, anderweitigen Behördenkram etc.)
LG
Anna
RKV beantrage ich mit normalem Schriftsatz "In Sachen X / Y... beantrage ich die Erteilung eines Rechtskraftvermerks, einfache Ausfertigung des Urteils (Beschlusses etc.) anbei."
Bei uns hauen die bei Gericht dann oft nur einen Stempel drauf, etwa "Das Urteil ist hinsichtlich Ziffer XY rechtskräftig seit..."
Zur Sicherheitsleistung wurde ja schon was geschrieben.
Wichtig ist der RKV auch z.B. auf einem Scheidungsurteil (für Namensänderung, neue Eheschließung, anderweitigen Behördenkram etc.)
LG
Anna
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
wieso einfache ausfertigung? du musst doch die vollstr. hinschicken, da muss doch das RKV drauf..
@stine: in der schule hatten wir beides.. ich habe bis jetzt auch nur ein gericht erlebt, dass mir das urteil wieder zurückgeschickt hat: "ich soll das notfristattest selbst einholen".. ein anderer Rpfl. sagt mir wieder, ER MUSS das einholen etc.. die Rpfl. wissen wie immer nicht was nun "richtig" ist.. das Notfristattest selbst einzuholen bringt nur was wenn LG und AG am Gerichtsort sind und man zuerst zum LG rennt, das Notfristattest holt, dann damit zum AG rennt und dann RKV bekommt und dann gleich vollstrecken kann, ansonsten kommts von der zeit her aufs selbe raus
@stine: in der schule hatten wir beides.. ich habe bis jetzt auch nur ein gericht erlebt, dass mir das urteil wieder zurückgeschickt hat: "ich soll das notfristattest selbst einholen".. ein anderer Rpfl. sagt mir wieder, ER MUSS das einholen etc.. die Rpfl. wissen wie immer nicht was nun "richtig" ist.. das Notfristattest selbst einzuholen bringt nur was wenn LG und AG am Gerichtsort sind und man zuerst zum LG rennt, das Notfristattest holt, dann damit zum AG rennt und dann RKV bekommt und dann gleich vollstrecken kann, ansonsten kommts von der zeit her aufs selbe raus
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 147
- Registriert: 11.02.2007, 14:23
- Beruf: ReFa (zu meiner Zeit noch RA-FA)
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Frensdorf
- Kontaktdaten:
ich nun wieder *tststs* - klar, die vollstreckbare Ausfertigung muss mit beigefügt werden. Ich hab´ das vorhin bei ´nem Sorgerechtsbeschluss gemacht, da gibts keine vollstreckbare Ausfertigung, drum der VerwechslerPepsi hat geschrieben:wieso einfache ausfertigung? du musst doch die vollstr. hinschicken, da muss doch das RKV drauf..
Anna
Offensichtlich leiden heut einige unter der Hitze.......... (Ich aber auch...... Tztz......)