Aufgabe zur Berufung und Anträgen -ich bin verzweifelt

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Leonie
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#1

16.07.2009, 10:17

Hallo
ich hoffe ich bin hier richtig!
mein überengagierter chef hat mir die aufgabe gegeben, mal rauszufinden, was man in eine berufungsinstanz noch einbringen kann.
(?!)

zudem soll ich rausfinden ob man bei gericht den zahlungsantrag auf einen freistellungsantrag umstellen kann nachträglich...

beides gehört zu einem fall... wir haben dem mandanten nie eine rechnung gestellt (glaube die sind kumpels).

ich hoffe, wenigstens ihr könnt mit der aufgabenstellung etwas anfangen und mir weiterhelfen... mein chef hällt sich mit informationen, hilfe und tipps gerne zurück.

danke!
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Master24
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#2

16.07.2009, 10:27

Hallo Leonie,

in der zivilgerichtlichen Berufungsinstanz kann meines Wissens jedenfalls grundsätzlich alles getan werden, was auch in der I. Instanz noch möglich war. Man kann die Klage erweitern, zurücknehmen, für erledigt erklären, usw. Jedoch verstehe ich die Frage nicht genau.

Selbstverständlich kann man auch den Klageantrag von einem Zahlungsantrag umstellen auf einen Freistellungsantrag. Es steht dem jedenfalls erstmal nichts entgegen.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
gkutes

#3

16.07.2009, 10:29

überengagierter chef
eher unterengagiert mMn...
was hast du für einen Beruf?

zur Berufung evtl 531 zpo.
Leonie
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#4

16.07.2009, 10:29

hallo

danke für die schnelle antwort. ich versteh die frage selbst nicht. mein anwalt klatscht mir immer im vorbeigehen solche aufgaben vor die füße und ich in meinem 3. ausbildungsmonat stehe dann da... völlig überfordert.

er will wissen, was man genau neu einbringen kann in der berufungsinstanz... ?! aber so wie ich das gelesen hab ist das sowieso alles beschränkt
Leonie
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#5

16.07.2009, 10:30

gkutes hat geschrieben:
überengagierter chef
eher unterengagiert mMn...
was hast du für einen Beruf?

zur Berufung evtl 531 zpo.
das zpo hat er geklaut, ich soll "googeln" ;)
naja, er meint halt so lern ich was. leider verzweifel ich nur daran.
ich bin rechtsanwaltsfachangestellte im 3. monat
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Kasimir1603
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#6

16.07.2009, 10:34

*öhm* ja, findsch a bissl dreist - wenigstens die Gesetztestexte könnte er da lassen. Aber den § 531 ZPO findeste textlich auch über g**gle ;)
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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gkutes

#7

16.07.2009, 10:35

:shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock:
ich bin echt schockiert! Das gehört ganz sicher nicht zur Ausbildung. Erst recht nicht im ersten Jahr oder gar in den ersten Monaten! Mein Beileid!
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Kasimir1603
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#8

16.07.2009, 10:36

Kann Dir nur empfehlen, Dir selbst eine ZPO und ein BGB sowie ein RVG für Anfänger zu besorgen und die dann "gut zu verstecken" :opi :klugscheiss
Ciao Kasi

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dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
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Leonie
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#9

16.07.2009, 10:49

ich höre das von überall. ich kriege auch "hausuafgaben" auf á la "finde sie mal bis morgen raus, was vorsteuerabzugsberechtigt bedeutet" ... bewerbe mich auch schon weiter um bald was neues zu finden, auch einen völlig anderen berufszweig. bin also übelst motiviert, also helft mir bitte :)

den zahlungsantrag kann man also locker auf einen freistellungsantrag umstellen (bedeutet doch, dass der mandant von den gerichtskosten freigestellt wird???)...

und was genau kann man in eine berufungsinstanz einbringen?! eigentlich kann man da doch bloß anzweifeln, ob das verfahren so rechtsgültig war bzw ob fehler im verfahren gemacht wurden?! was soll man denn da neu einbringen können? gar nichts, oder?

und jetzt muss ich ihm das alles noch schön belegen können damit er auch sieht wie engagiert ich bin :)
Leonie
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#10

16.07.2009, 10:49

Kasimir1603 hat geschrieben:Kann Dir nur empfehlen, Dir selbst eine ZPO und ein BGB sowie ein RVG für Anfänger zu besorgen und die dann "gut zu verstecken" :opi :klugscheiss
hab ich bisher nicht gemacht weil ich mich jeden tag frage wie lang ich wohl noch bleibe... ;)
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