@Pannella-red: Ich muss ehrlich zugeben, dass mir das gar nicht bekannt gewesen ist, dass ich zusätzlich Hartz IV benatragen kann. Wie schon geschrieben, bin quasi „neu“ auf dem Arbeitsmarkt und kenne mich mit den Zuschüssen und so nicht wirklich aus.
Mir persönlich würden für den Anfang 700,00 EUR reichen. Damit könnte ich meine Wohnung und mein Auto finanzieren. Sicher große Sprünge sind damit nicht drin, aber besser wie arbeitslos sein.
Ich denke heutzutage sollte man erst einmal mit jeder Möglichkeit zufrieden sein, die einem geboten wird. Bin auch sehr dankbar, dass es bei mir doch noch mit der Teilzeitstelle geklappt hat.
@Rehlein39: Für eine Familie reicht das sicher nicht, dass ist ganz klar. Stehen Dir denn überhaupt keine weiteren Zuschüsse zu?
Ich wohne seit dem ersten Lehrjahr alleine und habe seit dem zweiten Lehrjahr mein Auto noch zusätzlich zu finanzieren. Es ist nicht leicht, aber bei mir war es machbar. Obwohl ich auch sagen muss, dass ich trotz Ausbildung und eigener Wohnung keine Zuschüsse bekommen habe, mit der Begründung, dass meine Eltern „zuviel“ verdienen und mich unterstützen müssen.
@Novia: Mir scheint das auch ein ganz gutes Bruttogehalt zu sein! Ich sag mal runter gehen kann er immer noch. Mein Problem sehe ich nur darin, dass ich mit Gehaltsverhandlungen noch nie etwas zu tun hatte und ich ehrlich gesagt auch nicht weiß, wie ich so ein Gespräch beginnen soll, ohne das es „falsch“ rüber kommt. Verstehst du was ich meine?
Vielen Dank. Ich hoffe das ich was finde, bin mich auf jedenfall fleißig am bewerben. J
Lieben Gruß Julia
Gehalt nach der Ausbildung?
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 114
- Registriert: 29.08.2008, 13:03
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Andere
- Wohnort: Dresden
@julia
dass du kein Anspruch auf hartz 4 hast, kann sein. ich wohne seit dem ich 18 nimmer bei meinen eltern, bin ausgezogen, bevor sich die Gesetzeslage geändert hatte. Daher hatte ich auf Anspruch drauf. Dies kann jetzt natürlich anders sein. Aber versuchen kann mans ja, mehr wie nein sagen, können die auch nicht.
Achso, es gibt da auch noch die Wohngeldstelle. Da ist es egal, ob du über 25 bist, Versuch ist es wert.
dass du kein Anspruch auf hartz 4 hast, kann sein. ich wohne seit dem ich 18 nimmer bei meinen eltern, bin ausgezogen, bevor sich die Gesetzeslage geändert hatte. Daher hatte ich auf Anspruch drauf. Dies kann jetzt natürlich anders sein. Aber versuchen kann mans ja, mehr wie nein sagen, können die auch nicht.
Achso, es gibt da auch noch die Wohngeldstelle. Da ist es egal, ob du über 25 bist, Versuch ist es wert.
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3579
- Registriert: 09.02.2007, 14:19
- Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
- Software: WinRa
- Wohnort: Niederbayern
@julia: Ich wünsche Dir viel Glück für die Gehaltsverhandlung. Lass am besten Deinen Chef ein erstes Angebot machen. Dann siehst Du, ob Deine Forderungen zu hoch sind. Vielleicht bietet er ja auch mehr als Du denkst.
Vielleicht könntest Du auch mal bei deiner Rechtsanwaltskammer nachfragen, viele geben eine Empfehlung raus.
Vielleicht könntest Du auch mal bei deiner Rechtsanwaltskammer nachfragen, viele geben eine Empfehlung raus.
@ katuscha: Das wäre klasse, wenn das so laufen würde Naja warte ich es einfach mal ab. Bin auf jedenfall froh, dass ich hier einige Anregungen gefunden habe.
Ich habe gestern bei der Kammer angerufen. Sie konnten mir keine Auskunft geben und haben mich auf die Internetseite verwiesen. War dann auch da mal schauen gewesen. Die Kammer hat 2005 eine Umfrage zu den Gehältern in den verschiedenen Bezirken gemacht, allerdings nur bei Vollzeitbeschäftigung.
Ich habe gestern bei der Kammer angerufen. Sie konnten mir keine Auskunft geben und haben mich auf die Internetseite verwiesen. War dann auch da mal schauen gewesen. Die Kammer hat 2005 eine Umfrage zu den Gehältern in den verschiedenen Bezirken gemacht, allerdings nur bei Vollzeitbeschäftigung.
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3579
- Registriert: 09.02.2007, 14:19
- Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
- Software: WinRa
- Wohnort: Niederbayern
Da kannst Du aber mal den Stundenlohn ausrechnen und dann schauen, was bei 20 oder 25 Stunden rauskommt.allerdings nur bei Vollzeitbeschäftigung