Da bei Gericht niemand mehr ans Telefon geht (wir haben ja auch schon zehn vor vier
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Es geht um eine Ehescheidung. Die Parteien sind seit mehr als drei Jahren getrennt. Versorgungsausgleichauskünfte für unsere Mandantin liegen vor.
So weit so gut.
Jetzt lässt uns das Familiengericht eine Verfügung zukommen, in der steht, dasss von einer Terminierung der Hauptsache abgesehen wird, weil der Antragsgegner noch keine Auskünfte zum VA erteilt hat und auch bisher kein Antrag nach § 1587e BGB gestellt worden ist.
Was will das Gericht denn jetzt von uns? Ich kann den § 1587e BGB jetzt schon fast auswendig und hab mir auch alle verweisenden §§ durchgelesen, aber ich bin genauso schlau wie vorher.
Kann mir jemand von euch helfen?
Viele Grüße
Krissie