Öffentliche Zustellung Anspruchsbegründung

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Emma-Anna
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#1

29.06.2009, 11:34

Hallöchen,

wir vertreten den Gläubiger in einer Forderungsangelegenheit. Der Schuldner ist in eine andere Stadt verzogen. Der Gläubiger meint wohl nach Hamburg und weiß auch, wo er nun eventuell arbeitet.
Wir haben die Anspruchsbegründung zunächst erst an seine alte Anschrift zustellen lassen, die kam jedoch zurück. Die EMA ergab, dass er dort angeblich noch gemeldet ist, er aber definitiv nicht mehr in der Wohnung wohnt. Nun haben wir eine EMA nach Hamburg gestellt. Dort hat er sich nicht angemeldet.
Kann ich nun die öffentliche Zustellung beantragen? Kann ich beim vermeintlichen Arbeitgeber anrufen und dort die Anschrift erfragen? Wie kann ich den ARbeitgeber dazu bringen, mir die Anschrift mitzuteilen. Hat jemand irgendeinen Tipp für mich?

LG
Micra
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#2

29.06.2009, 11:37

Hallo,

wenn du eine Telefonnummer vom Arbeitgeber hast, würde ich einfach mal versuchen, dort nach der neuen Anschrift zu fragen. Vieleicht klappt es ja ansonsten würde ich eine Privatdetektei beauftragen.

Gruß Micra
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Emma-Anna
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#3

29.06.2009, 11:50

Mein Chef meinte wohl aber, dass man sich wohl schon recht geschickt anstellen muss, damit der Arbeitgeber solche Informationen rausrückt. Wie würdest du dich denn anstellen?

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Micra
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#4

29.06.2009, 11:55

Habt ihr eigentlich einen Titel??
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Micra
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#5

29.06.2009, 11:58

Sorry, hab gerade gelesen, dass Ihr die Anspruchsbegründung nicht zugestellt bekommt.

Ansonsten das mit dem geschickt anstellen, wie wäre es mit der Wahrheit?

Mehr als nein sagen kann er nciht.
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lady_lydili
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#6

29.06.2009, 12:11

oder du bist ne schulfreundin und willst ihn überraschen....lass dir was einfallen ;-)
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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Emma-Anna
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#7

29.06.2009, 12:13

Stimmt wohl. Der Mandant hat auch gerade angerufen. Er hat herausgefunden, wo seine Mutter wohnt. Kann man die Anspruchsbegründung da nicht auch über sie zustellen lassen? Ansonsten würde ich die jetzt anschreiben, damit sie uns die Anschrift sagt.

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Micra
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#8

29.06.2009, 12:30

Ja dann versuche erst über die Mutter die neue Anschrift herauszubekommen.

Viel Glück
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Krissie
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#9

29.06.2009, 13:18

Wenn man nachweisen kann, dass der Schuldner nirgends aufzufinden ist (also ich meine mit "legalen" Mitteln, sprich EMA, Anschriftenprüfung), reicht das dem Gericht denn nicht?

@Emma-Anna: Immerhin verfolgt ihr doch die Forderung gegen den Schuldner, warum müsste man sich die Mühe machen und nach der Mutter suchen? Die hat mit der Sache ja nichts zu tun. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das für das Gericht ok wäre.

Wir haben momentan das "Problem" der öffentlichen Zustellung bei "deutschen Amerikanern". Die müssen sich nämlich nirgends melden, das erweist sich dann als relativ schwierig.
Das Gericht möchte jetzt alle EMAs und Anschriftenprüfungen und dann geht die Sache in Ordnung (hoffe ich zumindest).
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Emma-Anna
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#10

02.09.2009, 15:49

Ich mal wieder zu dem alten Problem. Leider sind wir hier bislang immer noch nicht schlauer. Ich habe in der Zwischenzeit den besonderen Dienst des RA-Recherchecenters bei RA-Micro ausprobiert. Herauskam, dass wir das erfuhren, was wir ohnehin schon bereits wußten. Quasi der Gegner verzogen ist und sich nicht umgemeldet hat. Die empfehlen uns nun, es nach 3- 4 Monaten erneut zu versuchen. Seit der Gegner aber verzogen ist, sind bereits über 4 Monate vergangen. Wie sieht es denn mit der Meldepflicht aus? Gibt es da nicht eine bestimmt Frist die man einhalten muss? Kann man da eventuell bereits schon Strafanzeige wegen Nichteinhaltung der Meldepflicht erstatten? Kann mir jemand eine gute und kostengünstige Detektei empfehlen? Vielleicht bekommen die ja etwas heraus.

Vielen Dank schonmal.

Emma-Anna

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