Gerichtskosten bei Klageerweiterung

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turotipse
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#1

25.06.2009, 09:10

boah ist das noch früh, sorry :oops:

Wenn man eine Klageerweiterung macht, muss man da auch noch Gerichtskosten "nachzahlen" ????

:oops: :oops:
slassm
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#2

25.06.2009, 09:25

Also davon hab ich noch nichts gehört, bei Klageeinreichung muss man einfach ne 3,0 Gebühr einbezahlen. Mehr gibt es da nicht.
[i][color=#BF0000]Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.[/color]

[color=#0000FF]Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.[/color][/i]
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Supersekretärin
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#3

25.06.2009, 09:30

Also ich bin mir jetz au nid sicher. Aber wenn sich durch die Klageerweiterung der Streitwert erhöht, müsst ihr wahrscheinli au nochma Gerichtskosten nachzahlen. Die erhöhen sich ja dann auch. Aber ich würd die Klageerweiterung hinschicken und warten was passiert. Wenns Gericht noch Geld will, wirds scho ganz schnell von selbst kommen.. :lol:
slassm
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#4

25.06.2009, 09:32

Ja bei erhöhtem Streitwert denk ich auch das man nachzahlen muss. Ich würde es auch so wie Supersekretärin machen, einfach warten was passiert

:-)
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romex
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#5

25.06.2009, 09:34

Ja, muss man!!! Wir packen gleich einen Scheck mit ran - man kann aber auch warten, bis die Zahlungsaufforderung kommt.
Liebe Grüße,
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gkutes

#6

25.06.2009, 09:51

natürlich muss man GK nachzahlen! die Klageerweiterung wird meistens auch gar nicht ohne weitere GK an den Beklagten zugestellt.
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sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
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#7

25.06.2009, 19:08

Aber darauf achten, nicht 3,0 aus dem Wert der Klageerweiterung zu nehmen, sondern 3,0 aus dem dann insgesamten SW abzüglich bereits gezahlter GK ...

Ok, könnte jetzt auch sein, dass das auf selbe rauskommt, weiß ich grad nicht so genau ... wollte es aber mal erwähnen!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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