Hallo,
ich habe ein dickes dickes Problem.
Wir haben am 15.05.2009 Beruf eingelegt gegen ein Urteil des Sozialgerichts. Am 18.05.2009 hat bei uns ein Herr vom Ministerium Rheinland-Pfalz angerufen und gemeint, dass die Berufung an das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bei ihm angekommen sei und nicht bei Gericht, der Herr hat aber die Berufungsschrift zum Gericht gebracht.
Allerdings war der 15.05. der letzte Tag, an dem die Einlegung möglich war.
Das Gericht sieht ja eigentlich, dass auf dem Telefax, welches an das Ministerium ging, bereits am 15.05. eingegangen ist.
Jetzt schreibt uns das Gericht, dass wir entweder die Berufung zurücknehmen sollen oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen sollen. Was müsste ich denn für die Wiedereinsetzung nun tun und was soll ich da rein schreiben?
Liebe grüße und danke für die Hilfe
Wiedereinsetzung möglich?
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Zumindest im ZPO-Wiedereinsetzungsverfahren muss der RA glaubhaft machen, dass kein Verschulden seinerseits vorlag, sondern dass sein stets vorbildlich arbeitendes Büropersonal, das er ständig überwacht, die Berufungsschrift an den falschen Empfänger versandt hat.
Die Glaubhaftmachung kann durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung (am besten von Dir und Deinem RA) erfolgen.
Die Glaubhaftmachung kann durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung (am besten von Dir und Deinem RA) erfolgen.
- Dieni
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Eigentlich wird so ein Antrag auf Wiederseinsetzung vom Gericht auch gewährt, nur denkt daran, wenn ihr den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellt, auch die Berufung gleich zu begründen, denn wenn ihr das Verfahren auf Wiedereinsetzung abwartet, wird die Frist zur Berufungsbegründung wahrscheinlich schon abgelaufen sein und somit ist die zweite Frist verpasst. Daran denken viele nicht.
LG
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