Hinterlegung FG, da Mdt. im Koma

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Darkeyes
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#1

05.06.2009, 14:05

Hallo Ihr Lieben,

habe hier ne (wahrscheinlich komische) Frage.

Es geht um eine Unfallsache. In der haben wir Schadensersatz gefordert und auch überwiesen bekommen. Der Mandant hat sich bis vor kurzem immer geweigert, uns seine Kotodaten mitzuteilen (wegen Pfändung und so). Nun liegt er im künstlichen Koma... :roll:

Nun die Frage: Wo und wie kann ich das Geld, das ihm ja zusteht, hinterlegen? An wen müsste ich mich wenden und welche Vorraussetzungen müssten erfüllt werden?

Wir möchten das Geld so schnell wie möglich irgendwohin überweisen, weil wir ja das Geld nicht ewig bei uns "bunkern" können. Und es ist halt eine ganz schön hohe Summe.. :shock:

Vielen Dank Euch schonmal.
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Jupp03/11

#2

05.06.2009, 15:16

Ich sehe hier nicht einen Hinterlegungsgrund. Der Empfänger ist bekannt. Unstreitig stehen diesem die Gelder zu. M. E. könnte von dem Anwalt ein Anderkonto eingerichtet und das Geld zinsgünstig angelegt werden. Hierzu wird er aufgrund angenommener Ermächtigung bevollmächtigt sein.
JonesJess
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#3

05.06.2009, 16:58

Sehe das wie Jupp: Würde auch ersteinmal ein Anderkonto einrichten und dem Mandanten das per Post mitteilen. Es gibt sicher jemanden in der Familie, der nun seine Angelegenheiten regeln muss. Vielleicht gibt es dort jemanden, der dazu berechtigt wäre, das Geld in Empfang zu nehmen bzw. überhaupt erst einmal von dem Anderkonto Kenntnis dann hat.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
Sylvia1964
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#4

05.06.2009, 18:27

Wenn die Kontoverbindung des Mandanten nicht bekannt ist, kannst Du ja nicht an diesen auszahlen.
Ich würde versuchen zu klären, ob ein Angehöriger eine Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht hat. Was ist, wenn ein Angehöriger, der nicht von Eurem Mandanten bevollmächtigt ist, nicht in dessen Sinne handelt. Da gibt es dann womöglich unangenehme Rückfragen an Euch, wenn der Mandant - hoffentlich - wieder genesen ist.
Die Verwendung des Fremdgeldes würde ich in diesem Fall mit dem Chef gründlich abstimmen.
S.
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Gruftie
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#5

05.06.2009, 19:44

M. E. könnte von dem Anwalt ein Anderkonto eingerichtet und das Geld zinsgünstig angelegt werden
Genau!! Und vielleicht können über die Verwandtschaft des Mandanten weitere Informationen eingeholt werden.

Ansonsten schicke ich Dir gerne meine Bankverbindung per PN...:mrgreen:
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Jupp03/11

#6

05.06.2009, 20:46

Sylvia1964 hat geschrieben:Wenn die Kontoverbindung des Mandanten nicht bekannt ist, kannst Du ja nicht an diesen auszahlen.
Ich würde versuchen zu klären, ob ein Angehöriger eine Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht hat. Was ist, wenn ein Angehöriger, der nicht von Eurem Mandanten bevollmächtigt ist, nicht in dessen Sinne handelt. Da gibt es dann womöglich unangenehme Rückfragen an Euch, wenn der Mandant - hoffentlich - wieder genesen ist.
Die Verwendung des Fremdgeldes würde ich in diesem Fall mit dem Chef gründlich abstimmen.
S.
Geht leider am Thema vorbei
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Darkeyes
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#7

08.06.2009, 10:55

hmm... wir konnten nur in Erfahrung bringen, dass die Frau vom Mdt. irgendwie für die Betreuung (im gesundheitlichen Sinne) zuständig ist. Wer nun die Finanzen regelt, ist fraglich.

Aber leider hat sich das Thema eh erledigt, weil der Mdt. am Freitag abend verstorben ist.

Somit geht ja das Geld an die Ehefrau, sofern sie keine Erbausschlagung vorgenommen hat....


@Gruftie
Wir können uns das Geld ja teilen .... :mrgreen:
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Gruftie
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#8

08.06.2009, 11:07

Wir können uns das Geld ja teilen ....
Gute Idee!! :dafuer :mrgreen:
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Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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