Fehler im Rubrum bei Berufung

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verwirrtesetwas
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#1

20.05.2009, 10:36

Hallo,

ich habe da ein großes Problem.

Ich habe leider *heul* einen Fehler in der Berfung im Rubrum gemacht. Warum auch immer. Weiß vielleicht jemand ob ich den Berichtigen kann?

Ich hatte im Urteil Klägerin und Widerbeklagte und sowas. Habe da dann versehentlich nur die Klägerin in das Rubrum mit hineingenommen und nicht die Widerbeklagten... kann ich da noch was daran ändern?

Oha Hilfe....nun soll ZV eingeleitet werden gegen Widerbeklagte....

Wäre für schnelle Hilfe und Rat dankbar

Petra
CheerSassi
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#2

20.05.2009, 10:43

Hm, denke schon, dass man ne Rubrumsberichtigung machen kann.

Was sagt denn dein Chef dazu?
Grüßle Sassi

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verwirrtesetwas
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#3

20.05.2009, 10:45

Der ist am überlegen wie wir da wieder rauskommen...
weiß es leider so auch nicht..
deshalb dachte ich ich frag mal hier nach...
vielleicht weiß ja jemand etwas...
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nici01
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#4

20.05.2009, 11:13

Kann man da nicht einen Schriftsatz ans Gericht machen, dass die Berufung sich auch gegen die Widerbeklagte richtet.
Gruß Nici
gkutes

#5

20.05.2009, 12:54

häh??? sind die klägerin und die widerbeklagte zwei verschiedene parteien? geht das eigentlich? ist nicht in so einem fall die klägerin gleichzeitig widerbeklagte?
verwirrtesetwas
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#6

26.05.2009, 10:04

nee es war so, dass ich die klägerin und zusätzlich 2 widerbeklagte habe...
und ich habe nur eine person (also klägerin) in die berufung mit hineingenommen...

nun soll aber gegen die 2 anderen vollstreckt werden...

was ja auch richtig wäre...weil ich da ja keine berufung für eingelegt habe..
gkutes

#7

26.05.2009, 10:23

dann hast du genauso einen Haftpflichtfall wie hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=29639

wobei ich immer noch der meinung bin, dass es bei dir drittwiderbeklagte sein müssen, da es die bezeichnung widerbeklagte mE nicht alleine stehend gibt.
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