Wie findet ihr dieses Zeugnis?

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RAsunny
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#11

20.05.2009, 13:02

:thx für eure Anworten

vielleicht hat ja der ein oder andere noch anmerkungen
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jojo
...ist hier unabkömmlich !
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#12

20.05.2009, 13:21

Gutes Zeugnis, glatte 2, nur vor vorbildlich würde ich immer oder stets haben wollen.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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supibaerchi
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#13

20.05.2009, 13:27

ich denke auch das zeugnis geht so in ordnung. und schließlich ist aus dem zeugnis auch ersichtlich, dass du nicht so lange da warst (betriebsbedingt ist auch gut - so musst du dich wenigstens nicht in irgendeiner art und weise rechtfertigen). was sollst da schon im zeugnis drinstehen. dann lieber nichts und das beim gespräch irgendwie erklären, als nur aktenanlage und verfügungen abarbeiten. das klingt ja irgendwie, als hättest du nichts anderes gekonnt.

ich hab von einem ag auch nur ein einfaches zeugnis bekommen, und ich konnt es bei gesprächen immer erklären und damit war es gut.
Liebe Grüße
Bärchi
RAsunny
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#14

20.05.2009, 13:31

ich denke auch, dass es für mich negativ werden könnte, wenn die einzelnen Aufgaben (sind ja nicht wirklich viele/war ja nur ne kurze Zeit da) aufgeführt werden...

wenn betriebsbedingt nicht drin gestanden hätte, hätte ich es auch moniert...
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salia81
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#15

21.05.2009, 16:45

Dein Verhalten gegenüber Mandanten wurde im Zeugnis nicht erwähnt. Da könnte der neue Arbeitgeber vielleicht denken, dass das nicht vorbildlich war.
RAsunny
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#16

24.05.2009, 17:56

doch wurde es oder seh ich das falsch?
RAsunny hat geschrieben:

Gegenüber der Mandantschaft zeigte Frau ...... Einfühlungsvermögen und Verhandlungsstärke. Dabei trat sie stets höflich und zuvorkommend auf.
RA-Fachangestellte09
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#17

24.05.2009, 18:54

Das Arbeitszeugnis hört sich für mich auch gut an. Ich finde es bloß komisch, dass deine RA-Kanzlei lt. Zeugnis sehr zufrieden mit dir war, aber dich trotzdem nach ca. sieben Wochen schon wieder gekündigt hat. Hoffe, dass dir das bei deinen Bewerbungen nicht zum Verhängnis wird. Ich drücke dir jedenfalls ganz fest die Daumen, dass du bald wieder eine neue Arbeitsstelle findest! :wink:
Zuletzt geändert von RA-Fachangestellte09 am 24.05.2009, 19:11, insgesamt 1-mal geändert.
"Ich hasse Anwälte, ich arbeite nur für sie!" (Zitat aus "Erin Brockovich")
Refa-Susi

#18

24.05.2009, 19:00

Das Zeugnis ist eine Note 2. Ist doch super. Allerdings stimme ich RA-Fachangestellte09 zu. Im Prinzip ist das aber nicht schlecht, dass da betriebsbedingt drinn steht, aber du solltest dir gut überlegen, was du dann sagst, wenn du ein Vorstellungsgespräch hast. Denn du wirst auf jeden Fall gefragt werden, warum das Arbeitsverhältnis betriebsbedingt geendet hat. Aber da kannst du ja noch einmal jemanden fragen, was du da antworten kannst.

Wünsche dir viel Erfolg bei deiner weiteren Karriere!!!
RA-Fachangestellte09
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#19

24.05.2009, 19:10

Das Wörtchen "betriebsbedingt" könnte dir wirklich helfen. Es kann jedoch sein, dass sich dein zukünftiger Arbeitgeber trotzdem noch fragt, warum deiner früheren RA-Kanzlei nach so kurzer Zeit einfällt, dass sie dich betriebsbedingt nicht mehr beschäftigen können. Überleg dir deswegen gut was du diesbezüglich bei einem Vorstellungsgespräch sagst.
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Jennifer88
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#20

27.05.2009, 12:32

Wir nehmen das in der Schule gerade durch und ehrlich gesagt das ist keine Note 2 ich würde eher zu 3 tendieren. Ich zeige euch auch mal wie es evtl. eine 1 wäre
RAsunny hat geschrieben:

Frau .........., geb. ........., wohnhaft ............, war vom ......... bis zum ....... als Rechtsanwaltsfachangestellte bei uns beschäftigt und erledigte ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit

Sie bewältigte ihren Arbeitsbereich selbständig und sicher, fand gute Lösungen und brachte neue Ideen ein.

Dabei verfügt sie über umfassende Fachkenntnisse und ist auch stärkstem Arbeitsanfall jederzeit gewachsen. Sie arbeitete stets zuverlässig und genau.

... stets sehr zuverlässig und genau.

Ihr Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war vorbildlich.

war stets sehr vorbildlich

Gegenüber der Mandantschaft zeigte Frau ...... Einfühlungsvermögen und Verhandlungsstärke. Dabei trat sie stets höflich und zuvorkommend auf.

stets sehr höflich und sehr vorbildlich auf.

Das Beschäftigungsverhältnis endet nach betriebsbedingter Kündigung innerhalb der Probezeit zum heutigen Tage.

... aufgrund einer Umstrukturierung unserer Kanzlei

Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr und danken ihr für stets sehr gute Leistungen.

... vollstens zufriedenstellende Leistungen

Wir wünschen ihr auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.



Ich dachte erstmal auch mein Zeugnis wäre sehr gut aber nach dem was sie uns in der Schule beigebracht haben war es doch nur eine 2-3.
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