Hab meinen Chef jetzt gefragt: Gehört zu den Unfallfolgen und muss von der gegnerischen Haftpflicht bezahlt werden... Schon die Differenz zwischen Krankengeld und Gehalt muss von denen bezahlt werden! Also sollt Ihr Euch auf keinen Vergleich einlassen, wenn die Unfallfolgen so schwerwiegend sind, dass nicht absehbar ist, wie lange der nicht arbeitsfähig sein wird.
§§ 842, 843 BGB sind die Zentralnormen
Verletztengeld läuft aus und jetzt?
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meine bekannte hatte auch mal nen sehr schweren unfall (ihr oberschenkel ist nur noch ein stahlbolzen) und sie bekamt erst geld vom AG, dann Krankengeld, dann ALG I und dann ALG II.... wo sie das jeweils beantragt hat, weiss ich aber leider nicht - doch ich geh mal davon aus, dass sich euer mandant wirklich mal zum AA begeben sollte
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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- Soenny
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Danke Romex
Aber das kann doch nicht heißen, daß die Versicherung neben dem normalen Schmerzensgeld nach Ablauf des Verletztengeldes dieses weiterzahlt oder gar einen Betrag in Höhe des normalen Gehaltes oder?
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Doch, genau das heißt es (sagt mein Chef!) Das fällt so zu sagen mit in "Schadensersatz". Und das gibt es zusätzlich zum Schmerzensgeld!Aber das kann doch nicht heißen, daß die Versicherung neben dem normalen Schmerzensgeld nach Ablauf des Verletztengeldes dieses weiterzahlt oder gar einen Betrag in Höhe des normalen Gehaltes oder?
Liebe Grüße,
romex
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Warum denn nicht? Wenn der Unfall nicht gewesen wäre, hätte euer Mandant hier auch nicht den entsprechenden Ausfall seines Gehaltes bzw. Differenz zwischen Verletztengeld und Gehalt.JSanny hat geschrieben:Danke Romex
Aber das kann doch nicht heißen, daß die Versicherung neben dem normalen Schmerzensgeld nach Ablauf des Verletztengeldes dieses weiterzahlt oder gar einen Betrag in Höhe des normalen Gehaltes oder?
Der Schaden ist also die Differenz des Einkommens vor dem Unfall und nach dem Unfall. Das Ende der Berechnungszeit ist i.d.R. die Rente, wenn nicht nur ein vorübergehender Schaden vorliegt.
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- Soenny
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eigentlich logisch.
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