Abrechnung Verwaltungssache

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Silke8686
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#1

13.05.2009, 09:24

Hallo ihr lieben,

ich habe hier eine Akte zur Abrechnung in einer Verwaltungsrechtssache vor mir.

Wir haben gegen einen Bescheid Widerspruch eingelegt, es erging ein Widerspruchsbescheid. Sodann haben wir Klage eingereicht. Wir haben einer Entscheidung durch den Berichtserstatter zugestimmt und der Bescheid wurde im Urteil aufgehoben, ein Termin fand also nicht statt.

Wie kann ich jetzt abrechnen? Bekommen wir vielleicht trotzdem eine Terminsgebühr?

Also ich kann schon mal sagen, dass ich hier erfahren habe, dass ich für das Widerspruchsverfahren die 2300 VV RVG nehmen muss. und wie sieht es aus mit dem gerichtlichen verfahre? evtl. erledigungsgebühr? und dann ganz normal anrechnen oder?

vielen dank für die hilfe.
*Nele*
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#2

13.05.2009, 11:27

Hallo
Also ich würd sagen:
1,3 GG
Auslagen

und für das gerichtliche
1,3 VG
abzüglich der 0,65 GG

Die Einigungs-, bzw. Erledigungsgebühr, erhält man nur, wenn man an der Erledigung mitgewirkt hat. Da sind die - zumindest aus meiner Erfahrung- ziemlich streng. Das einfache Zustimmen löst keine Erledigungsgebühr aus.
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JaegerK
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#3

13.05.2009, 14:08

Genauso machen wir das auch
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