BGH zu Fristeintragung durch Azubis/Wiedereinsetzung

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LuzZi
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#11

07.05.2009, 10:38

skugga hat geschrieben:
dutzi hat geschrieben:In der Ausbildung waren wir NUR Azubis... Es gab keine ausgelernte Rafa.
Chef hat die Fristen auf Beschluss etc. geschrieben und wir mussten diese dann ins Fristenbuch eintragen...
Hat auch funktioniert!
Und wenn dann der erste Haftungsfall einen anlächelt, ist das Geschrei groß...
DAS hab ich mir auch gerade gedacht...
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
secret72

#12

07.05.2009, 10:45

@dutzi
Wurde das bei Euch nach Eintragung in den Kalender nochmal vom Chef kontrolliert? Ansonsten ist es ja genau so wie in dem entschiedenen Fall hier.
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dutzi
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#13

07.05.2009, 11:05

nein da wurde danach nix mehr kontrolliert...

Das Geschrei wäre dann mit Sicherheit groß gewesen! Aber das kann mir nun alles egal sein, zum Glück...

Es gab aber mehrere andere Sachen, war ja beim Patentanwalt, die schief gegangen sind, da ja keine Ausgelernte RAFA oder PAFA da war, die einem mal was erklären konnte... :roll:
Schöne Grüßle Bild

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MG
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#14

07.05.2009, 15:38

Ich habe Fristen auch in der Ausbildung selber eingetragen.

Erst in den Kalender und dann mit rotem Stift die Frist im Brief unterstrichen und anschließend an den Rand geschrieben: "Frist notiert auf (Datum) / Name". Stempel wurde verboten, nur mit Hand und nur nach dem notieren in den Kalender.

Cheffe hat dann die Post eh nochmal durchgesehen, konnte sich aber drauf verlassen, dass wenn "notiert" steht, wurde sie notiert.

Wenn nicht, wozu zahlt man den so viel Berufshaftpflicht :-)

MfG MG
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skugga
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#15

07.05.2009, 16:22

MG hat geschrieben:Wenn nicht, wozu zahlt man den so viel Berufshaftpflicht :-)
Auch ne Einstellung... :roll:
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
cera
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#16

07.05.2009, 20:17

Die Einstellung zur Berufshaftpflicht solltet ihr vielleicht noch einmal überdenken, denn jeder RA hat mind. 1.500 € Selbstbeteiligung!
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LuzZi
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#17

08.05.2009, 09:03

cera hat geschrieben:Die Einstellung zur Berufshaftpflicht solltet ihr vielleicht noch einmal überdenken, denn jeder RA hat mind. 1.500 € Selbstbeteiligung!
Tatsache? Wir glaube ich nicht :o
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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skugga
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#18

08.05.2009, 09:08

Selbstbeteiligung oder nicht - Ihr glaubt ja wohl nicht allen Ernstes, dass man fröhlich alle Nase lang Haftpflichtfälle eintreten lassen kann, ohne dass das irgendwann auch mal Konsequenzen hat? Vom Versicherungsschutz abgesehen, wird da unter Garantie auch mal die Kammer hellhörig, wenn der drölfte Mandant sich wegen versäumter Fristen beschwert.

Aber anscheinend haben manche da ein sonniges Gemüt...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#19

08.05.2009, 09:13

skugga hat geschrieben:Selbstbeteiligung oder nicht - Ihr glaubt ja wohl nicht allen Ernstes, dass man fröhlich alle Nase lang Haftpflichtfälle eintreten lassen kann, ohne dass das irgendwann auch mal Konsequenzen hat? Vom Versicherungsschutz abgesehen, wird da unter Garantie auch mal die Kammer hellhörig, wenn der drölfte Mandant sich wegen versäumter Fristen beschwert.

Aber anscheinend haben manche da ein sonniges Gemüt...
Kann dir da nur voll zustimmen. Manchen Kollegen ist die Zulassung halt nicht so wichtig und manchen Angestellten eben auch der Job anscheinend nicht. Jeder geht damit anders um.
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Lola84
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#20

08.05.2009, 09:20

Bei uns werden Fristen auch von Azubildenen eingetragen (jedoch nicht von welchem im 1. Jahr) aber der Anwalt kontrolliert IMMER ob diese richtig eingetragen sind. er kriegt somit immer die Post zusammem mit dem Terminkalender und überprüft die richtige Eintragung
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