Amts- oder Landgericht zuständig?

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Mariii
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#1

08.04.2009, 10:35

Ich hab hier ne Klage in der es genau um eine Forderung in Höhe von 5.000,00 € geht!
Chef hat diese ans Landgericht diktiert, ich bin aber der Meinung, dass das Amtsgericht für 5.000,00 € noch zuständig ist oder? :?
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charly03
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#2

08.04.2009, 10:37

Das Amtsgericht ist zuständig bis zu einem Wert einschließlich 5.000,00 €, denke ich.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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Majo
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#3

08.04.2009, 10:37

das LG ist ab 5001,00 Euro zuständig.
Also ans Amtsgericht damit!
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dutzi
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#4

08.04.2009, 10:38

kann nur den anderen :zustimm AG ist zuständig!
Schöne Grüßle Bild

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Ina84
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#5

08.04.2009, 10:39

Ganz klar Amtsgericht § 23 Nr. 1 GVG. Übersteigt den Betrag von 5000 € ja nicht.
LG Ina :huepf
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puppa2402
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#6

08.04.2009, 10:41

Klagen bis € 5.000,-- werden beim Amtsgericht eingereicht. Erst bei Klagen ab € 5.001,-- gehen sie an das Landgericht
Zuletzt geändert von puppa2402 am 08.04.2009, 10:42, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
puppa

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schneewittchen1984
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#7

08.04.2009, 10:41

Ja, das AG ist zuständig, da der Wert 5.000 € nicht übersteigt. Erst ab 5.000,01 € ist das LG zuständig. Beliebte Klausurfrage... :)
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Smilie
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#8

08.04.2009, 10:42

Ja, das AG ist zuständig, da der Wert 5.000 € nicht übersteigt. Erst ab 5.000,01 € ist das LG zuständig.
voll :zustimm
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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anne1982
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#9

08.04.2009, 11:11

AG ist zuständig. Erst ab 5.000,01 Euro würde die Sache zum LG gehen.
[b][color=#000000]Es gibt nichts, worunter das Arbeitsklima so leidet, wie unter ständiger Arbeit[/color][/b]
CheerSassi
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#10

08.04.2009, 11:17

:zustimm
Grüßle Sassi

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[color=#FF40BF]Accusare se nemo debet. (Niemand muss sich selbst belasten)[/color]
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