ich habe ein kleines "großes" Problem, welches mir nun schon zum 2. Mal den Schlaf raubt.
Wir haben unseren Mandanten als Beklagten vor dem Amtsgericht vertreten.
Dem Mandanten wurde unbeschränkt, also nicht zu den Bedingungen eines ortsansässigen Prozeßbevollmächtigten PKH gewährt.
Nach Abschluß des Verfahrens habe ich dann die PKH abgerechnet mit Fahrtkosten.
Jetzt flattert mir ein Beschluß der Richterin folgenden Inhalts ins Haus:
"...In Ergänzung des PKH-Bewilligungsbeschlusses vom .... wird dem Beklagten nachträglich rückwirkend als Prozeßbevollmächtigter Herr RA ... zu den Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen PB beigeordnet.
Beiordnungen zu den Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen PB ist ständige Übung des AG .... Da der PB bei Beantragung der PKH keinen darüber hinausgehenden Antrag gestellt hat, wird vermutet, dass er mit der beschränkten Bestellung einverstanden war."
Kann tatsächlich das Gericht im Nachhinein eine solche gravierende Beschränkung eines Beschlusses vornehmen und habe ich hiergegen ein Rechtsmittel bzw. -behelf?
Ich glaube langsam man kann sich auf nichts mehr verlassen.
![Engel und Teufel :wippe](./images/smilies/engelteufelwippe.gif)
Liebe Grüße aus Thüringen