Akteneinsicht...brauche Hilfe!

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Kathy
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#11

10.10.2006, 12:06

und dann dauert die Sache folglich a Weilschen länger ne.... Und die san ja eh immer so fix...
MfG Kathy

If you wanna be a Hippie put a Flower in your Pipi
(Mein Papa)
Gast

#12

10.10.2006, 12:36

ich würde es trotzdem zur StA schicken, weil den Fall hatten wir auch schon mal, die Anklageschrift kam und die War vom Gericht uns zus´gestellt worden. Wir ans Gericht geschrieben wegen akteneinsicht und woher kam die Akte dann aus der StA
DieGelehrteBegleiterin

#13

10.10.2006, 13:12

Manuela77 hat geschrieben:Wenn die Anklage vom AG zugestellt wurde, ist die Akte jetzt auch beim AG. Also richte ich mein AE-Gesuch dorthin. Würde ich es an die StA oder Pozilei schicken, leiten die es auch blos zum AG weiter, weil die ja die Akte gar nich mehr haben.

eben eben!!!
Gast

#14

10.10.2006, 13:28

Ich habe es an das AG gerichtet, meinem Chef vorgelegt und...es war richtig!

Also Danke! Danke! Danke!
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Manuela77
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#15

10.10.2006, 13:31

Solveig, das mag ja sein. Manchmal werden die Akten auch zur Nachermittlung an die StA zurückgegeben. Aber das ist eher eine Ausnahme. Oder es liegt soviel Zeit dazwischen, dass die Akte beim Gericht mittlerweile erledigt ist und wieder zur StA zurückgegeben wurde.

Aber i. d. R. beantragt man dort Akteneinsicht, wo sich die Akte gerade befindet. Und wenn die Anklage zugestellt wird, ist sie für gewöhnlich beim Gericht.
In freien Staaten kann jeder seine Meinung sagen und jeder andere ist befugt, nicht zuzuhören!
Gast

#16

10.10.2006, 13:36

wie gesagt, haben wir nie so gemacht. Viwelleicht waren es ja auch immer "junge" Sachen *gg*
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repfiffi
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#17

27.03.2009, 09:11

Manuela77 hat geschrieben:..leiten die es auch blos zum AG weiter, weil die ja die Akte gar nich mehr haben.
^^Und genau so was schreiben wir immer noch mit in den Antrag. Sofern sich die Akte nicht mehr bei Ihnen befindet, bitten wir um Weiterleitung dieses Schreibens. :wink:

Aber was mir gerade einfällt: verweist ihr beim Antrag auf irgendwelche §§ ? Ich hatte das früher immer im Ausbildungsbüro, weiß aber nicht mehr die §§ - nun soll ich gerade mal wieder einen Antrag (StR) machen - geht doch aber auch ohne Angabe von §, oder?
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sunny84
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#18

27.03.2009, 09:23

Also wir geben nie irgendwelche § an, wenn wir die Akte zur Einsichtnahme anfordern. Hat sich bisher auch noch nie jemand beschwert.
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Francis
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#19

27.03.2009, 09:26

Mein Gott Mädels, wo habt ihr denn den Uratlfred ausgegraben.... Das ist doch schon verjährt.... :shock:
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repfiffi
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#20

27.03.2009, 09:29

@Francis: na man brauch doch nicht jedes Mal extra ein neues Thema eröffnen ;)

Es wird zunächst um die Gewährung von

Akteneinsicht

durch Übersendung der Ermittlungsakte an meine Kanzleianschrift gebeten. Die umgehende Rücksendung der Akte wird zugesichert. Sofern sich die Akte nicht mehr bei Ihnen befindet, so bitte ich um Weiterleitung dieses Schreibens.

Die Entscheidung, ob eine Stellungnahme zum Tatvorwurf durch mich erfolgen soll, bleibt nach erfolgter Akteneinsicht der Rücksprache mit meinem Mandanten und damit einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten.

^^Also so in etwa mache ich das - ist doch so i. O., oder?^^
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