Abrechnung Pflichtverteidigung

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samara
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#1

18.03.2009, 15:10

Hi! Ich muss für die Pflichtverteidigertätigkeit die Kosten abrechnen und weiß nicht, an welches Gericht ich die Rechnung schicken soll - der erste Termin wegen Haftbefehl fand vor dem AG statt, die Hauptverhandlung vor dem LG (große Strafkammer). Beiordnung erfolgte für ds Vorverfahren von dem AG und für das gesamte Verfahren vor dem LG... HILFE!!!
schatz
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#2

18.03.2009, 15:25

Du musst immer die erste Instanz nehmen.


Wenn LG die erste Instanz war dann KFA dort hin, wenn AG die erste Instanz war, dann KFA dort hin...
Lahmi
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#3

18.03.2009, 15:26

:genau
Francis
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#4

18.03.2009, 15:44

Halt, das Amtsgericht ist kein Vorverfahren! Vorverfahren heißt, Verfahren bis zum Eingang der Akte beim Gericht, also bei den Ermittlungen mit der PI oder auch, wenn die Staa noch im Spiel ist, aber ab Abgabe beim Gericht ist es das normale Verfahren.

Wie kommts eigentlich, dass das AG ans LG abgibt? Wäre für die Abrechnung evtl. wichtig.
samara
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#5

18.03.2009, 15:56

Das AG war insofern beteiligt, als unser MA nach polizeilicher Festnahme vom Haftrichter vernommen wurde, dies fand im AG statt. Sonst war das LG als erste Instanz zuständig wegen der Schwere der Tat... Wer bekommt nun unsere Abrechnung?
Francis
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#6

18.03.2009, 15:58

Ach so, dann ist natürlich das LG dein Ansprechpartner. Hab die Frage nicht richtig gelesen :oops: Gibt ne schöne fette Rechnung, bloß nix vergessen...
schatz
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#7

18.03.2009, 16:00

:dafuer
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Adora Belle
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#8

18.03.2009, 16:02

Ich glaube nicht, daß das AG abgegeben hat. Ich glaube eher, daß halt die HB-Verkündung etc. noch im Vorverfahren, also vor Anklageeingang bei Gericht, stattgefunden hat. Da ist das Amtsgericht zuständig.

Die Abrechnung geht aber an das erstinstanzliche Gericht, hier ans LG.
samara
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#9

18.03.2009, 16:51

Zur Sicherheit meine Abrechnung:

4101, 4100 GG (nicht auf freiem Fuß)
4104, 4105 VG für AG-Vor-Verfahren
4113, 4112 VG (erster Zug Strafkammer)
4103, 4102 TG (AG, Haftbefahltermin)
4115, 4114 TG (2 x) vor dem LG große Strafkammer.
Postpauschale,
Reise km und Anwesenheitsgeld
Ablichtungen
Mwst.

Der MA war die ganze Zeit nicht au freiem Fuß.

Es gab noch Beschwerdeverfahren im laufenden Prozess, da hat sich ein dazu gekommener Wahlverteidiger gegen unsere Pflichtverteilidung erfolglos gewährt... Gibt es dazu was extra abzurechnen?

Die Hauptverhandlungnen dauerten zwei Tage. Jeweils unter 5 stunden, insgesamt jedoch waren es über 5 Stunden. Muss ich dann eine andere TG nehmen? oder doch die 4115, 4114???

Vielleicht könnte jemand drüber gucken und sagen, ob noch was fehlt??
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immer
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#10

18.03.2009, 17:30

Ist schon richtig mit den 2 TG 4115. Für jeden Verhandlungstag entsteht eine TG, die Dauer der beiden Verhandlungen wird nicht zusammengerechnet.
AC/D Schuhe aus!
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