Klauseln im Aufhebungsvertrag

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elly87
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#1

20.02.2009, 09:44

Hallo Ihr Lieben,

ich muss für unseren Mandant einen Aufhebungsvertrag vorbereiten, da dieser seinen Arbeitnehmer loswerden will.

Der Vertrag ist soweit auch fertig, allerdings habe ich eine Klausel vergessen, die besagt, dass der Arbeitnehmer sämtliche Daten zu löschen hat, welche er während der Arbeitszeit bearbeitet hat, sprich alle Daten, die die Firma und deren Kunden betreffen.
Sollte der Arbeitnehmer dies nicht tun und aus Missbrauch der Daten Schäden entstehen, will der ARbeitgeber diese natürlich geltend machen.

So, gibt es da sowas wie eine "Standard"klausel?
Oder wie würdet Ihr diesen Absatz vertragsgerecht formulieren?!
Steh da leider etwas auf dem Schlauch -.-


Vielen Dank schonmal..
xwniax

#2

23.02.2009, 12:16

hab das aus der Verschwiegenheitsverpflichtung, die ich für unsere MA erstellt habe:

Ich, (MA-Name), verpflichte mich hiermit, über alle mir bei meiner Tätigkeit bekannt werdenden Informationen sowohl während als auch nach Beendigung meiner Beschäftigung bei XY Stillschweigen zu bewahren.

Aufgrund von § 5 BDSG ist mir untersagt, personenbezogene Daten (Namen, Anschriften, Telefonnummern), die mir dienstlich bekannt werden, unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Dies gilt sowohl für die dienstliche Tätigkeit innerhalb wie auch außerhalb (z.B. bei Kunden und Interessenten) des Unternehmens.

Über Angelegenheiten des Unternehmens, die beispielsweise Einzelheiten ihrer Organisation und ihre Einrichtung betreffen, sowie über Geschäftsvorgänge und Zahlen des internen Rechnungswesens, ist von mir Verschwiegenheit zu wahren, sofern sie nicht allgemein öffentlich bekannt geworden sind. Hierunter fallen auch Vorgänge von Drittunternehmen, mit denen ich dienstlich befasst bin. Auf die gesetzlichen Bestimmungen über unlauteren Wettbewerb wurde ich besonders hingewiesen.

Alle dienstliche Tätigkeiten betreffenden Aufzeichnungen, Abschriften, Geschäftsunterlagen, Ablichtungen dienstlicher oder geschäftlicher Vorgänge, die mir überlassen oder von mir angefertigt werden, sind vor Einsichtnahme Unbefugter zu schützen.

Von diesen Verpflichtungen habe ich Kenntnis genommen. Ich bin mir bewusst, dass ich mich bei Verletzungen des Datengeheimnisses, des Fernmeldegeheimnisses oder von Geschäftsgeheimnissen strafbar machen kann, insbesondere nach §§ 44, 43 Abs. 2 BDSG, § 206 Strafgesetzbuch (StGB) und nach § 17 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Mir ist des Weiteren bekannt, dass ich bei einer Verletzung der oben genannten Pflichten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.
elly87
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#3

18.03.2009, 15:22

danke. :)
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