Unterschied Rechtsanwaltsfachangestellte- und RAgehilfin

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Mimiho
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#41

12.03.2009, 18:00

bin auch gelernte Gehilfin, darf mich jetzt aber Rechtsfachwirtin schimpfen :)
Einfach_Ich
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#42

16.03.2009, 17:34

Man man wenn ich das alles so lese bin ich froh einiges davon nicht kennen gerlernt zu haben bzw. kennen lernen ok aber unter solchen umständen jeden tag zu arbeiten ohne vielleicht die nerven zu verlieren, fast undenkbar^^ ok man kannte es vielleicht nicht anders, aber so zurückblickend haben wir es doch jetzt zum glück alle einfacher :)

Vielen Dank für die vielen Infos
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Rehlein39
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#43

17.03.2009, 12:17

Ich muss Euch mal berichten, dass ich heute zum ersten Mal bei einem Vorstellungsgespräch gefragt wurde, ob ich denn wirklich "Rechtsanwaltsfachangestellte" bin, da ich ja "Rechtsanwaltsgehilfin" gelernt hätte :shock: !
Naja, waren zwei junge taffe Anwältinnen - die hatten das noch nie gehört. Man kam ich mir alt vor... :heul
Micky73

#44

17.03.2009, 12:31

Kommentar eines Anwaltes: " Sie sind ja nur Gehilfin, können Sie denn auch Aufgaben einer Fachangestellten übernehmen? Oder sind Sie nur im Schreiben ausgebildet worden?"

Ich war so geplättet, ich konnte darauf gar nichts mehr sagen und hab ihn nur noch mit großen Augen angesehen... :schock
Andreas

#45

17.03.2009, 12:48

Da zeigt sich wieder einmal, daß forsches Auftreten auch die eigene Unwissenheit deutlich zeigen kann.

Macht euch nix draus...
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skugga
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#46

17.03.2009, 15:06

Andreas hat geschrieben:Da zeigt sich wieder einmal, daß forsches Auftreten auch die eigene Unwissenheit deutlich zeigen kann.
Oder kürzer gesagt: Engagiert und kenntnisfrei... ;)
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Andreas

#47

17.03.2009, 15:30

Es geht noch kürzer:

Fach-Ixxxoten :duckrenn
Schneeeule
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#48

17.03.2009, 16:27

Die Berufsbezeichnung wurde meines Wissens 1996 geändert, da haben die Lehrer immer drauf bestanden, dass das jetzt Fachangestellte und nicht Gehilfin heißt. Kurz vorher muss auch Steno weggefallen sein. Und wir mussten noch alle 3 Lehrjahre 2 Tage zur Schule.
Andreas

#49

17.03.2009, 16:56

Es dürfte 1995 gewesen sein:
Überschrift: IdF d. Art. 1 Nr. 1 V v. 15.2.1995 I 206 mWv 1.8.1995
Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.
Quelle:

http://www.gesetze-im-internet.de/renop ... 20987.html
Micky73

#50

17.03.2009, 17:32

Ich hab meine Ausbildung 1995 beendet und hab noch den "Gehilfinnenbrief" erhalten. Muß also danach gewesen sein.

Wir mußten 2 x die Woche zur Berufsschule und im 1. und 3. Lj. Steno lernen. Sogar die Prüfung mußten wir noch in Steno machen, die allerdings im nachhinein nicht in die Endwertung gegangen ist, da wir der letzte Jahrgang waren, der Steno noch gelernt hatten.
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