Hallo! Kann mir jemand sagen, ob jemand beim Insolvenzverwalter arbeitet und was dort vor allem die Mitarbeiter dort machen, die in der Abteilung Verfahrensverwaltung tätig sind?
Freue mich auf antworten. viele Grüße
Wer arbeitet beim Insolvenzverwalter?
ausgebildete Refas arbeiten dort und Steuerfachangestellte, Steuerberater, ungelernte "Sachbearbeiter".
Die Aufgaben sind unterschiedlichst. Manche machen eben die ganze Abwicklung von Verträgen, Korrespondenz, Erstellung von Schuldner- und Gläubigerlisten, Lohn, Aufnehmen der Forderungen, die zur Tabelle angemeldet werden. Andere fahren vor Ort zu den insolventen Firmen. Die Steuerleute übernehmen die Buchhaltung.
Die Aufgaben sind unterschiedlichst. Manche machen eben die ganze Abwicklung von Verträgen, Korrespondenz, Erstellung von Schuldner- und Gläubigerlisten, Lohn, Aufnehmen der Forderungen, die zur Tabelle angemeldet werden. Andere fahren vor Ort zu den insolventen Firmen. Die Steuerleute übernehmen die Buchhaltung.
- Soenny
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Hallo Anton Warum stellst du deine weiteren Fragen nicht in dem Thread den du schon mal zu dem Thema eröffnet hast?
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=24 ... sc&start=0
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Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
weil sich diese anfrage vorallem auf die erfahrensverwaltung bezog und der andere thread allgemein auf die Arbeit in der Insolvenzpraxis bezog.
Gibt es hier jemanden der die Fristen aus den Insolvenzbeschlüssen (Beschlüße der Insolvenzgerichte) berechnet und notiert?
was sind die gängigsten Fristen im Insolvenzverfahren?
viele Grüeß
Gibt es hier jemanden der die Fristen aus den Insolvenzbeschlüssen (Beschlüße der Insolvenzgerichte) berechnet und notiert?
was sind die gängigsten Fristen im Insolvenzverfahren?
viele Grüeß
Bin seit über 8 Jahren (inkl. Ausbildung) in ner Insolvenzkanzlei und davon seit ca. 4 Jahren als Insolvenzsachbearbeiterin.
Bei uns ist es so, daß wir als Sachbearbeiterinnen eigentlich alles machen, was mit dem Verfahren zu tun hat, also Gläubiger aufnehmen, anschreiben, Tabelle fürs Gericht erstellen, Forderungsanmeldungen (vor)prüfen, Forderungen gegen Drittschuldner eintreiben, evtl. Prozesse abrechnen (wenn vorhanden), komplette Korrespondenz mit Schuldner, Drittschuldnern, Gläubigern, soweit nicht zu sehr ins juristische Detail ("Standards"), Konten buchen, Umsatzsteuererklärungen abgeben (für das jeweilige Verfahren, soweit steuerpflichtig), Zahlungseingänge überwachen (pfändbare Beträge des Schuldners, Mieten, wenn Schuldner Vermieter ist), Verteilungen vorbereiten usw.
Zu den gängigsten Fristen fallen mir die hier ein:
- Vorlage der Vermögensübersicht und Verzeichnis der Massegegenstände (1 Woche vor Berichtstermin),
- Vorlage Erstbericht (einige Tage vor Berichtstermin, wird bei uns zusammen mit Vorlage Vermögensübersicht nortiert)
- Anmeldefrist für Gläubiger
- Niederlegung der Tabelle beim Gericht (Abgabetermin wird vom Gericht normalerweise berechnet und vorgegeben)
- Zustellnachweis, also der Nachweis an das Gericht, welchen Gläubigern und Drittschuldnern wann der Eröffnungsbeschluß zugesandt wurde (wird nicht mehr festgeschrieben, lautet mittlerweile auf unverzüglich, wird bei uns mit 1 Woche notiert)
- Anfechtungsfrist (regelmäßige Verjährung nach BGB, also ab Eröffnung 3 Jahre zum Jahresende)
Mehr fallen mir jetzt gerade spontan nicht ein...
Bei uns ist es so, daß wir als Sachbearbeiterinnen eigentlich alles machen, was mit dem Verfahren zu tun hat, also Gläubiger aufnehmen, anschreiben, Tabelle fürs Gericht erstellen, Forderungsanmeldungen (vor)prüfen, Forderungen gegen Drittschuldner eintreiben, evtl. Prozesse abrechnen (wenn vorhanden), komplette Korrespondenz mit Schuldner, Drittschuldnern, Gläubigern, soweit nicht zu sehr ins juristische Detail ("Standards"), Konten buchen, Umsatzsteuererklärungen abgeben (für das jeweilige Verfahren, soweit steuerpflichtig), Zahlungseingänge überwachen (pfändbare Beträge des Schuldners, Mieten, wenn Schuldner Vermieter ist), Verteilungen vorbereiten usw.
Zu den gängigsten Fristen fallen mir die hier ein:
- Vorlage der Vermögensübersicht und Verzeichnis der Massegegenstände (1 Woche vor Berichtstermin),
- Vorlage Erstbericht (einige Tage vor Berichtstermin, wird bei uns zusammen mit Vorlage Vermögensübersicht nortiert)
- Anmeldefrist für Gläubiger
- Niederlegung der Tabelle beim Gericht (Abgabetermin wird vom Gericht normalerweise berechnet und vorgegeben)
- Zustellnachweis, also der Nachweis an das Gericht, welchen Gläubigern und Drittschuldnern wann der Eröffnungsbeschluß zugesandt wurde (wird nicht mehr festgeschrieben, lautet mittlerweile auf unverzüglich, wird bei uns mit 1 Woche notiert)
- Anfechtungsfrist (regelmäßige Verjährung nach BGB, also ab Eröffnung 3 Jahre zum Jahresende)
Mehr fallen mir jetzt gerade spontan nicht ein...