Schufa

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Andreas

#11

24.02.2009, 17:52

Warum sollte der Gläubiger das löschen lassen ?

Wir veranlassen keine Eintragung in die Schufa, die Schuldnerin soll sich gefälligst selbst mit dem Verein rumschlagen. Das geht den Gläubiger gar nix an.

Genau das würde ich der Gutesten auch sagen.
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nephele
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#12

24.02.2009, 17:52

ja, das meinte ich ja, wieso beauftragt sie euch das zu löschen... als ob es heutzutage noch irgendwas umsonst gibt... muss ihr doch klar sein, dass sie damit neue kosten auslöst... nur weil sie selber zu faul ist oder wie?
wie du schon sagtest... leute gibts...
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Andreas

#13

24.02.2009, 19:05

Ich weiß auch nicht, was manche Schuldner sich denken. Als ob der Gläubigervertreter der Anwalt des Schuldners wäre. Erst nicht zahlen, dann noch rummaulen. Das sind mir auch immer die liebsten :)

Vorschuss -> 1,3 Gebühr 2300 aus Gesamtforderung verlangen - wenn sie die gezahlt hat, wäre ich bereit, die SCHUFA anzuschreiben :teufel

Ansonsten würde ich der Schuldnerin klarmachen, daß das nicht unsere Aufgabe ist :D
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#14

24.02.2009, 19:56

Als Vollstreckungsgericht lösche ich die Eintragungen im Schuldnerverzeichnis. Ich sage den Schuldnern immer, sie sollen sich (zur Sicherheit) sowohl den verbrauchten Titel als auch eine Generalquittung geben lassen. Damit können sie dann bei Gericht die Löschung zweifelsfrei beantragen. Bei Haftbefehlen und GV-Besuchen übernimmt das bei uns auch öfters mal der GV, dass er bescheinigt, der Schuldner habe alles bei ihm bezahlt.
Dass ein Gläubiger für den Schuldner die Löschung betreibt, habe ich auch noch nicht gesehen.
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marcia

#15

28.02.2009, 16:32

Aber es ist doch ein Unterschied, ob nun Schuldnerverzeichnis oder Schufa.
Wobei ich den Schuldner das so oder so auch selbst machen lassen würde. Selbst schuld, wenn er sich was zu schulden kommen lässt :-) Soll er das auch gefälligst selbst ausbaden und wieder glätten. Der kriegt von mir maximal den entwerteten Titel und nen kurzen Wisch, dass er die Schuld bezahlt hat. Um Löschungen aus den Verzeichnissen muss er sich dann schon selbst kümmern.
Eve80
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#16

28.02.2009, 16:39

Also wegen Löschen für die Schuldnerin: ich würd da echt die Finger von lassen, wenn sie die "Gegenseite" ist. Dürfte schon unter Interessenskollision fallen bzw. ist ja ne Doppelvertretung und die geht laut BRAO nicht... Und danach könnt ihr euch vielleicht sogar noch rumärgern, weil sie eure Gebühren auch nicht zahlt...
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#17

28.02.2009, 16:40

marcia hat geschrieben:Aber es ist doch ein Unterschied, ob nun Schuldnerverzeichnis oder Schufa.
Richtig, aber peinlich ist beides... :lol:

Die Schufa basiert auf dem Schuldnerverzeichnis, dessen Stand - wenn ich richtig weiß - spätestens monatlich der Schufa übermittelt wird.
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marcia

#18

28.02.2009, 17:11

Richtig, aber peinlich ist beides...
Stümmt :zustimm

Aber wieder was gelernt, ich dachte Schufaeinträge werden durch die (angeschlossenen?) Unternehmen gemeldet, bei denen man Schulden hat.
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#19

28.02.2009, 17:23

Das ist auch nicht verkehrt. Die Auskunft durch die Gerichte ist eine der Informationsquellen. Hier mal ein Artikel aus dem Net über die Schufa:

Was ist die Schufa?

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz SCHUFA genannt, ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Wirtschaftsunternehmen, die ihren Kunden Geld- oder Warenkredite einräumen. Ziel der SCHUFA ist es, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen.
In Deutschland gibt es acht regional tätige SCHUFA-Gesellschaften die Daten speichern und verarbeiten. Diese Daten übermitteln sie als so genannte SCHUFA-Auskünfte auf Anfrage an ihre Vertragspartner. Mit Hilfe aktueller SCHUFA-Auskünfte können die Vertragspartner die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden besser beurteilen und rationeller über deren Kreditwünsche entscheiden.

Vertragspartner der SCHUFA im europäischen Binnenmarkt sind vor allem Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, Einzelhandels-, Versandhandels- und Telekommunikationsunternehmen.

Die selbständigen SCHUFA-Gesellschaften haben sich zur Vereinigung der deutschen Schutzgemeinschaften für allgemeine Kreditsicherung e.V., BUNDES-SCHUFA, zusammengeschlossen.

Die Finanz- und Kreditdaten von 55 Millionen Bundesbürgern sind in den Computern der Schufa gespeichert. 2000 lag der Umsatz der SCHUFA bei rund 100 Millionen Mark. Mehr als 65 Millionen Mal hat die Schufa Auskunft gegeben und dafür im Schnitt pro Anfrage 0,77 Euro (1,50 DM) kassiert.

Welche Daten werden gespeichert?

Wenn Sie ein neues Girokonto eröffnen, einen Ratenkredit aufnehmen oder einen PKW leasen, müssen Sie die so genannte SCHUFA-Klausel unterschreiben. Durch diese Klausel willigen Sie zur Auskunft und Weitergabe Ihrer Daten an die Schufa ein. Das heißt, die Schufa erhält Auskünfte von Ihrem Vertragspartner und dieser von der Schufa über Sie.

Was meldet der Vertragspartner? Welche Daten speichert die SCHUFA?

Zwischen Vertragspartner (Bank, Mobilfunkanbieter) und Schufa wird ein Vertrag geschlossen, in dem das A-Verfahren oder das B-Verfahren vereinbart wird. Das A-Verfahren berechtigt zur uneingeschränkten Auskunft und verpflichtet den Vertragspartner zur uneingeschränkten Meldung. Das B-Verfahren berechtigt dazu, Auskünfte zu erhalten, die ausschließlich Informationen über nichtvertragsgemäßes Verhalten beinhalten und verpflichtet auch nur zu Meldungen hierüber.
Außerdem holt sich die Schufa Daten aus öffentlichen Verzeichnissen, dem Bundesanzeiger und erfährt so unter anderem von eidesstattlichen Versicherungen und Privat-Konkursen.

Personenbezogene Daten:

Name
Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)
mehrere frühere Anschriften (In- und Ausland)
Geburtsdatum
Geburtsort
Finanzdaten Eröffnung von Girokonten
Kreditkartenverträge
Ratenkredite, Teilzahlungskredite und Autokredite bis zur Höhe von 250.000 Euro
Hypothekendarlehen (Antrag, Nichtzustandekommen, Aufstockung ...)
Handy-Verträge (je nach Anbieter)
Mobilien-Leasingverträge / Mietkaufverträge bis zur Höhe von 250.000 Euro
Bürgschaften
Vertragsabwicklung Einziehung einer Kreditkarte wegen missbräuchlicher Verwendung durch den rechtmäßigen Karteninhaber,
Kündigung eines Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung,
Lohnpfändung aufgrund eines gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses,
Beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung
Negativ-Merkmale negatives Zahlungsverhalten (Verzug etc.)
geplatzte Schecks
Kartenmissbrauch
Mahnverfahren
Vollstreckungsbescheide
eidesstattliche Versicherungen
Haftbefehle zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung
Privat-Konkurse
Informationen über nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften

Nicht gespeichert werden private Daten wie Vermögensverhältnisse, Einkommenssituation, der ausgeübte Beruf, Anschrift des Arbeitgebers und Familienstand.
Aus all diesen Informationen ermittelt die Schufa Ihren Score.
Wann werden alte Daten wieder gelöscht?
Sachverhalt Löschung
Girokonten sofort nach Kündigung
Kreditkarten sofort nach Kündigung
Handyverträge sofort nach Kündigung
Bürgschaften sofort nach Kündigung
Eigenauskunft 1 Jahr
Ratenkredite 3 Jahre nach Rückzahlung.

Auf Antrag des Verbrauchers löscht die SCHUFA Daten über ordnungsgemäß abgewickelte Kredite sofort nach vollständiger Rückzahlung.

Baufinanzierungen 3 Jahre nach Rückzahlung.
Auf Antrag des Verbrauchers löscht die SCHUFA Daten über ordnungsgemäß abgewickelte Kredite sofort nach vollständiger Rückzahlung.
Mahnbescheide am Ende des 3. Jahres, nach Tilgung aller Forderungen
Mahnbescheide am Ende des 3. Jahres, nach Tilgung aller Forderungen
Verspätete Ratenzahlungen am Ende des 3. Jahres, nach Tilgung aller Forderungen
Vollstreckungen am Ende des 3. Jahres, nach Tilgung aller Forderungen
Eidesstattliche Versicherungen am Ende des 3. Jahres, nach Tilgung aller Forderungen
Nicht Vertragsgemäßes Verhalten
bei Girokonten am Ende des 3. Jahres
Nicht Vertragsgemäßes Verhalten
bei Kreditkarten am Ende des 3. Jahres
Nicht Vertragsgemäßes Verhalten
bei Mobilfunkverträgen am Ende des 3. Jahres
Nicht Vertragsgemäßes Verhalten
bei Mobilienleasing am Ende des 5. Jahres
Nicht Vertragsgemäßes Verhalten
bei Kreditverträgen am Ende des 5. Jahres
Insolvenzen am Ende des 5. Kalenderjahres nach Eintragung
Alles andere am Ende des 5. Kalenderjahres nach Eintragung

Gerade bei den Löschungen treten häufig Fehler im Datenbestand der Schufa auf. Die Schufa selbst räumt ein, dass es aufgrund der Datenmenge zu Verzögerungen kommen kann. Aus diesem Grund raten wir Ihnen vor größeren finanziellen Entscheidungen, wie z.B. die Beantragung eines Ratenkredites oder eines Autokredites, sich eine Eigenauskunft einzuholen.

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Mami1504
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Beiträge: 99
Registriert: 13.04.2007, 15:48
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Wohnort: Berlin

#20

03.03.2009, 10:01

danke für eure beiträge.
die schuldnerin hat bei mir angerufen, nachdem ich ihr geschrieben hat, dass wir natürlich dafür gebühren haben wollen, wenn wir es für sie austragen. sie macht es dann natürlich allein. also hab ich ihr den entwerteten titel mit anschreiben dass forderung getilgt ist geschickt. nun hab ich meine ruhe von der, hoffe ich zumindest.
:thx
lg doro
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