Buchauszug § 87 HGB

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mollie

#1

05.12.2008, 10:49

Hallo Zusammen,

ich bräuchte dringend ein Muster für einen Buchauszug gem. § 87 HGB. Kann mir jemand weiterhelfen??
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#2

11.12.2008, 22:11

Hab einfach mal bei Google "Muster nach § 87 HGB" eingegeben und Folgendes gefunden. Weiß nicht, ob dir das weiterhilft:

http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steue ... ph_026.htm

oder

http://www.ihk-siegen.de/fileadmin/Gesc ... ertrag.pdf

lg
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Lena
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#3

12.12.2008, 07:12

Du meinst bestimmt § 87c Abs. 2 HGB, oder?!?!?!?!

Hier mal was, was lt. Wiki reingehört in den Buchauszug:

"Zur Erfüllung seines Zwecks muss der Buchauszug die für die Berechnung, die Höhe und die Fälligkeit der Provision relevanten Umstände vollständig wiedergeben, soweit sie sich aus den Büchern des Unternehmens entnehmen lassen. [...]
Welche Angaben im Einzelfall in den Buchauszug aufzunehmen sind, hängt primär von der im Handelsvertretervertrag vereinbarten Provisionsregelung ab.
[...]
Der Buchauszug muss eine aus sich heraus verständliche, geordnete Übersicht sein. Nicht zwingend notwendig – aber im Regelfall zu empfehlen – ist ein tabellarischer Aufbau."


Von daher würd ich in Excel einfach eine entsprechende Tabelle entwerfen, die alle erforderlichen Daten enthält!
Als "Überschriften" über die einzelnen Spalten würd ich z.b. wählen:
Name des Kunden - Auftragsdatum - Warenart - Warenmenge - Stadium der Ausführung des Auftrages - Angabe der Annullierungen und Retouren mit Angabe der Gründe hierfür - Rechnungsdatum - Rechnungsbetrag (ggf. getrennt in Brutto und Nette) - Gezahlte Provision - Datum der Provisionszahlung
(kommt halt auch drauf an, was genau im Handelsvertretervertrag vereinbart wurde, wofür im einzelnen Provision zu zahlen ist.)
Liebe Grüße
Lena

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#4

17.12.2008, 23:24

@Mollie - hat sich die Sache erledigt?
Liebe Grüße
Lena

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Jupp03/11

#5

17.12.2008, 23:28

Die Fürsorge einer Userin.
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#6

17.12.2008, 23:34

Na ja, Mama vom Dienst halt *g* :wink:
Liebe Grüße
Lena

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mollie

#7

20.01.2009, 09:14

danke für eure antworten! die sache hat sich erledigt.
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