was meint ihr hierzu:
lt. meiner Chefin ist gegen den Beschluss aus § 769 ZPO KEINE sofortige Bescherde möglich.
Ich dachte jedoch, ich hätte in der BS gelernt (ja ich weiß, hört sich doof an...
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Eben wegen dieser Notiz aus der BS ist mir auch folgendes unklar:
Kurzfassung: Hinweisbeschluss -> sofortige Beschwerde § 567 ZPO der Gegenseite; nun Beschluss in dem der sof. Beschw. abgeholfen wurde -> für uns mögliches RM? Sofortige Beschwerde?
Sieht für mich aus wie ein Ping-Pong-Spiel....
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Würde gerne Eure Meinung dazu wissen
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)