gilt es mal zu deuten:
Aussteller ist eine Behörde.
"X hat sich während Ihrer Tätigkeit im Fachbereich XY in ihr Aufgabengebiet eingearbeitet. Sie zeigte Interesse und Engagement bei der Umsetzung ihrer Arbeitsaufgaben. Sie war bestrebt vorhandene Kentnisse in (neues Rechtsgebiet) zu vertiefen und zu erweitern sowie den Erfordernissen anzupassen."
" X war in ihrer Arbeitsweise zuverlässig. Von Ihr geforderte Aufgaben wurden in vorgegebener Zeit erbracht. Ihre inhaltlichen Arbeitsergebnisse entsprachen voll und ganz den Anforderungen"
"Das Verhalten von X gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war jederzeit freundlich. Sie nahm Kritik und Anregungen sehr ernst und war um die Eingliederung der eigenen Person ins Team stets bemüht"
Folgende Zeugnisformulierungen...
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
- PeeDee
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Ich würde sagen: X hat sich eingearbeitet, leider hat das nichts gebracht. Sie zeigte Interesse und Engagement bei der Umsetzung ihrer Arbeitsaufgaben. Was nicht heißen soll, dass sie selbststädig arbeitete. Sie war bestrebt, hat es aber leider nicht geschafft, vorhandene Kentnisse in (neues Rechtsgebiet) zu vertiefen und zu erweitern sowie den Erfordernissen anzupassen."X hat sich während Ihrer Tätigkeit im Fachbereich XY in ihr Aufgabengebiet eingearbeitet. Sie zeigte Interesse und Engagement bei der Umsetzung ihrer Arbeitsaufgaben. Sie war bestrebt vorhandene Kentnisse in (neues Rechtsgebiet) zu vertiefen und zu erweitern sowie den Erfordernissen anzupassen."
X war in ihrer Arbeitsweise zuverlässig. Von Ihr geforderte Aufgaben wurden in vorgegebener Zeit erbracht, allerdings kein bisschen mehr. Ihre inhaltlichen Arbeitsergebnisse entsprachen voll und ganz den Anforderungen, mehr aber nicht." X war in ihrer Arbeitsweise zuverlässig. Von Ihr geforderte Aufgaben wurden in vorgegebener Zeit erbracht. Ihre inhaltlichen Arbeitsergebnisse entsprachen voll und ganz den Anforderungen"
Das Verhalten von X gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war jederzeit freundlich, allerdinngs nicht angemessen. Sie nahm Kritik und Anregungen sehr ernst und war um die Eingliederung der eigenen Person ins Team stets bemüht, hat es allerdings nicht geschafft."Das Verhalten von X gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war jederzeit freundlich. Sie nahm Kritik und Anregungen sehr ernst und war um die Eingliederung der eigenen Person ins Team stets bemüht"
Also ich würde sagen, entweder hatte da einer überhaupt keine Ahnung oder wollte der betreffenden Person mächtig "eins reinwürgen".
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Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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öhm.. nicht so wirklich prickelnd, oder?
Nur mal Beispiele:
Nur mal Beispiele:
und hat gleich losgeheult, wenn man Ihr was gesagt hat.Sie nahm Kritik und Anregungen sehr ernst
aber mehr auch nichtVon Ihr geforderte Aufgaben wurden in vorgegebener Zeit erbracht.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
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- charly03
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Also ich würde sagen, entweder hatte da einer überhaupt keine Ahnung oder wollte der betreffenden Person mächtig "eins reinwürgen".
Also bei so nem Zeugnis würd ich mich nicht trauen, mich zu bewerben
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
Liebe Grüße, charly03
Was wäre eine bessere Formulierung bzw. Steigerung?Smilie hat geschrieben:aber mehr auch nichtVon Ihr geforderte Aufgaben wurden in vorgegebener Zeit erbracht.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Mr.Black hat geschrieben:Arbeitsergebnisse entsprachen voll und ganz den Anforderungen"
"Das Verhalten von X gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war jederzeit freundlich. Sie nahm Kritik und Anregungen sehr ernst und war um die Eingliederung der eigenen Person ins Team stets bemüht"
das klingt wie Setzen 6!
[size=85]capture life - create art[/size]
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ein schlechtes Zeugnis... damit würde ich mich nirgendwo bewerben wollen..Also ich würde sagen, entweder hatte da einer überhaupt keine Ahnung oder wollte der betreffenden Person mächtig "eins reinwürgen".
- PeeDee
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Ich denke besser wäre "Von Ihr geforderte Aufgaben wurden zu unserer (vollen=besser/vollsten=am besten) zufriedenheit erledigt."
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- jacqueline k
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Wenn man das "Zeugnis" liest, denkt man, dass ist voll die Piepsmaus und traut sich nichts.
:blumen
Blumige Grüße
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