Beklagter meldet sich krank - muss er Attest einreichen?

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HIMI
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#11

18.11.2008, 11:57

... das ist doch eher ein Zeichen, daß der Mandant sich nur um die Zahlung drücken will und eben keine sachlichen Gründe gegen die Berechtigung der Rechnung vorzubringen hat.
Wenn eure Rechnung auch bei kritischer Betrachtung keine Angriffsfläche bietet, werdet ihr das Verfahren gewinnen. Überraschungen dürften doch wohl keine auftauchen.

Ich denke, ihr solltet vor allem vor dem Hintergrund des Haftbefehls eure Bedenken (worin auch immer die bestehen) hintanstellen und vollstrecken. Euer Risiko sind doch "bloß" die Vollstreckungskosten. Irgendeine Art Schadensersatzforderung des Schuldners kann ich hier nicht sehen. In die Lage, daß gegen ihn vollstreckt wird, ist er ja nicht rechtsmißbräuchlich gekommen.

Dann solltet ihr hinsichtlich des neuen Termins beantragen, daß der Schuldner, sollte er wiederum behaupten, krank zu sein, binnen weniger Tage (3 oder so) ein Attest vorzulegen habe, sonst VU.

Vielleicht könntet ihr auch erreichen, daß im schriftlichen Verfahren entschieden werden kann. Habt ihr das nicht beantragt für den Fall, daß er auf die AB nicht reagiert?
ich glaub mich knutscht ein Elch
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Schneeweißchen
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#12

18.11.2008, 12:04

Vielleicht könntet ihr auch erreichen, daß im schriftlichen Verfahren entschieden werden kann. Habt ihr das nicht beantragt für den Fall, daß er auf die AB nicht reagiert?
Bei einem Einspruch gegen den VB darf im schriftlichen Vorverfahren kein VU ergehen.
§ 700 ZPO besagt „§ 276 Abs. 1 Satz 1, 3, Abs. 2 ist nicht anzuwenden“.
Da § 276 ZPO nicht anwendbar ist, ist ein VU nach § 331 Abs. 3 ZPO ausgeschlossen.

Ich mache am besten mal ein Schreiben ans Gericht, dass ein neuer Termin baldmöglichst anberaumt werden sollte, da zu vermuten steht, dass der Beklagte nur Zeit gewinnen möchte, um Vermögen beiseite zu schaffen.
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Darkeyes
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#13

18.11.2008, 12:12

M-BS hat geschrieben:Ich mache am besten mal ein Schreiben ans Gericht, dass ein neuer Termin baldmöglichst anberaumt werden sollte, da zu vermuten steht, dass der Beklagte nur Zeit gewinnen möchte, um Vermögen beiseite zu schaffen.
Genau. Stichwort: Gefahr in Verzug 8) Vielleicht arbeitet das Gericht dann schneller
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HIMI
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#14

18.11.2008, 13:57

ielleicht arbeitet das Gericht dann schneller
bestimmt nicht. Referats- und Richterwechsel sind nach meiner Erfahrung nicht verfahrensbeschleunigend.

Ich würde mich damit erst mal nicht aufhalten sondern vollstrecken.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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#15

28.11.2008, 09:01

Also wir erklären den Mandanten, dass es nix brächte, wenn sie "nur"
krank wären.

Sie müssen verhandlungsunfähig sein
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