gesetzlich geregelter Mindesturlaub

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Curry
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#11

20.02.2007, 14:17

Aber wenn man über den 01.07. hinaus arbeitet hat man doch Anspruch auf den vollen Jahresurlaub und gesetzlich sind doch 20 Tage vorgeschrieben. Und wie dein Chef auf 8 Tage kommt würde ich auch gern mal wissen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#12

20.02.2007, 14:22

An Deiner Stelle würde ich meinen Jahresurlaubsanspruch durch 12 (Monate) teilen und diese Zahl mal die Anzahl der anwesenden Monate rechnen.

Mal gucken was dabei rauskommt

Beispiel: 20 Tage : 12 Monate = 1.666666 x 7 Monate (Anwesenheit) = 11,66666 Tage Urlaubsanspruch .....

Preußi
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Wendy
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#13

20.02.2007, 18:41

Bei mir ist das genauso mit dem Urlaub. 24 Werktage und 20 haste dann noch...Aber zum Thema Tarifverträge, die gibt es auch für RAFAs...Manteltarifvertrag für nichtjuristische Mitarbeiter in Rechtsanwaltsbüros nennt sich dass Ding. Die gelten aber nur für bestimmte Regionen, soweit ich weiß Südhessen, Niedersachsen? und Hamburg?...Die die ich im Internet gefunden habe, waren allerdings alle auch schon älter, von 94. Wie das mit der Gültigkeit mittlerweile aussieht weiß ich auch net genau...lg
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Pepsi
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#14

20.02.2007, 19:04

die Manteltarifverträge gibts nicht wirklich, das hatten wir doch schon in nem anderen Thread besprochen..

lest mal eure Ausbildungsverträge, da steht im Kleingedruckten unten, dass sobald man am 1.7. noch arbeiten muss, Anspruch auf den vollen Urlaub hat..

@Kobudo: wieso musst du bis da arbeiten?! wann habt ihr mündliche Prüfung?
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Ciara
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#15

20.02.2007, 20:22

Ich hab mal gerade nachgeschaut und gesehen das ich auch nur den mindestsatz von 24 Werktagen drin habe. Ist schon echt ärgerlich wenn man Samstag Urlaub nehmen muss obwohl man da eigentlich sowieso frei hat. Als ich noch im Einzelhandel gearbeitet habe hatte ich 30 Werktage, aber da musst ich auch Samstags Arbeiten.
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Summerof77
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#16

20.02.2007, 21:26

Ich habe natürlich, wie so viele hier, auch 24 Werktage Urlaub, aber meine Chefs sehen das nicht so an. Ich habe auch wirklich 24 Arbeitstage ohne Abzug Urlaub...wenn ich ihn denn schaffe. Für dieses Jahr habe ich mit Resturlaub jetzt 33 Tage.

Redet doch mal mir Euren Chefs! Sind doch nicht alle Unmenschen! Und wie Anwälte mit dem Gesetz umgehen, das wissen wir doch!!!
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
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Pepsi
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#17

21.02.2007, 08:25

also in meinem Arbeitsvertrag steht extra Arbeitstage drin und ich hab 25 ;-)
Gast

#18

21.02.2007, 09:10

@Pepsi: Ich hab erst Mitte Juli mündliche Prüfung (17.-19.), also arbeite ich mindestens bis dahin auch. Ich werd mir meinen Vertrag nochmal ansehen. Aber steht nun die gesetzliche Regelung über der vertraglichen? Ich mein, ich hätte ja was sagen können, wenn ichs gewusst hätte, hab aber unterschrieben.
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Curry
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#19

21.02.2007, 09:14

Aber steht nun die gesetzliche Regelung über der vertraglichen? Ich mein, ich hätte ja was sagen können, wenn ichs gewusst hätte, hab aber unterschrieben.
Gesetzlich steht immer über vertraglich! Meiner Meinung nach ist es egal, ob du es unterschrieben hast oder nicht, der gesetzliche Mindesturlaub steht dir zu und das was du unterschrieben hast ist nichtig.
Curry

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Gast

#20

21.02.2007, 10:10

Hmm... ich schau es mir nochmal an. Ich glaub nicht, dass Chefchen da besonders begeistert ist, wenn ich das Argument anbringe. Ma schauen, ob ich was sage. Hab sowieso noch keine Ahnung wann ich Urlaub nehmen will, nich mal für das bissl was ich jetzt hab.

Wahrscheinlich "gefällt" es mir hier einfach zu gut. ;-)
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