Zwangsvollstreckung

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Bürozicke
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#11

20.02.2007, 09:28

Ich kann mich nur wiederholen: würde in dem Fall beim GVZ oder beim Mahngericht anfragen, wie man das am besten macht. Die müssen doch Erfahrung mit sowas haben
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
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Sabrina_1985
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#12

20.02.2007, 11:26

ja wird wahrscheinlich das Beste sein, die müssen das ja schließlich wissen.

Merci :D
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Zonnie
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#13

20.02.2007, 11:37

Man kann doch auch den Miterbenanteil pfänden... Aber ich glaube dazu brauch man auch Name der Miterben...
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
Gast

#14

20.02.2007, 14:36

Hallo,
ich würde erstmal mit ner Titelkopie beim Nachlassgericht nach einer Abschrift des Testaments oder Erbscheins nachfragen. Bei einem Erbe mit Eigentum muss eigentlich generell ein Erbschein erteilt bzw. beantragt werden. Wenn du das dann bekommst hast du auch gleichzeitig Namen und Anschriften der Geschwister. Mit ganz viel Glück bekommst du dann auch eine neue Anschrift deines Schuldners. Dann kannst du den Miterbenanteil pfänden.

PS: Das geht auch nur mit den Anschrift der Miterben. Ist zwar mies, aber wer Schulden macht.... (bin ich der Meinung), da kann man auch "draufhauen"! Der PfÜB wird dann nur den Miterben zugestellt und dem Schuldner nicht und auf die kommt es dann ja auch an.

Hoffe, das hilft dir weiter!
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